US-Fluggesellschaft meldet Insolvenz an American Airlines beantragt Gläubigerschutz

Stand: 29.11.2011 15:19 Uhr

Die Fluggesellschaft American Airlines hat Insolvenz beantragt. Der Konzern meldete Gläubigerschutz nach Kapitel elf des US-Insolvenzrechtes an. Dadurch wird das Unternehmen weitgehend vor Gläubigern geschützt. Der Betrieb soll zunächst normal weiterlaufen. Der Mutterkonzern AMR plant nun Umstrukturierungen.

Die drittgrößte US-Fluggesellschaft American Airlines hat nach hohen Verlusten Insolvenz angemeldet. Der Mutterkonzern AMR und mehrere Tochterfirmen beantragten Gläubigerschutz nach Kapitel elf des US-Insolvenzrechts. Wie die Gesellschaft erklärte, läuft der Flugbetrieb aber normal weiter.

Ziel des Schritts sei es, sich von Schulden zu befreien, erklärte AMR. Diese geordnete Form der Insolvenz schützt Unternehmen weitgehend vor ihren Gläubigern. Die Airline plant den Angaben zufolge, die Kosten vor allem für die Mitarbeiter nachhaltig zu senken und den Konzern umzubauen. Tarifverträge zwängen die Gesellschaft, mindestens 600 Millionen Dollar mehr auszugeben als andere Fluglinien. Die Angestellten hingegen streiten schon seit längerem für eine bessere Bezahlung.

884 Millionen Dollar Minus

American Airlines plagt sich seit langem mit hohen Verlusten. Alleine in den ersten neun Monaten diesen Jahres war ein Minus von unterm Strich 884 Millionen Dollar angefallen. Das Unternehmen machte in 14 der vergangenen 16 Quartale Verluste. Dadurch hat sich über die Jahre ein riesiges Defizit angehäuft. Ein neuer Mann an der Spitze soll nun das Ruder herumreißen: Thomas Horton folgt Gerard Arpey nach, wie American Airlines am Firmensitz in Fort Worth erklärte.

Insolvenz kurz nach Rekord-Bestellung

Noch ist unklar, welche langfristigen Auswirkungen die Insolvenz haben wird. American Airlines ist Teil des Luftfahrtbündnisses Oneworld, dem die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin 2012 beitreten will. Zudem hatte American Airlines erst vor einigen Monaten einen gigantischen Auftrag für neue Flugzeuge an Airbus und Boeing vergeben.

Stichwort: Chapter 11
"Chapter 11" beschreibt eines von mehreren Verfahren des US-Konkursrechts. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, kann es Gläubigerschutz nach "Chapter 11" (Kapitel 11) beantragen. Während das Insolvenzverfahren läuft, dürfen die Gläubiger dann nicht gerichtlich gegen die angeschlagene Firma vorgehen und ihre Schulden nicht eintreiben. Eine Zwangsvollstreckung ist damit ausgeschlossen. Stattdessen werden die Gläubiger zu Anteilseignern. Das betroffene Unternehmen erhält die Chance, als Ganzes weiterzuarbeiten, und wird nicht in Einzelteile zerschlagen oder verkauft. Das Management behält zudem die Kontrolle über die Geschäfte und führt sie zunächst weiter. Parallel wird gemeinsam mit den Gläubigern ein Sanierungskonzept erarbeitet. Um in dieser Phase an frisches Geld zu kommen, setzen Unternehmen auf Kredite, Bürgschaften und staatliche Hilfen.

Fast die gesamte US-Luftfahrt kämpft seit Jahren mit wirtschaftlichen Problemen. Nahezu alle größeren Fluglinien mussten bereits einmal einen Insolvenzantrag stellen; zwischenzeitlich flogen vier der sieben größten Gesellschaften gleichzeitig unter Gläubigerschutz. Nach mehreren Großfusionen hatte sich die Lage aber zuletzt wieder etwas stabilisiert.

American Airlines überstand als einzige der ganz großen Gesellschaften die Krise der Luftfahrt nach den Anschlägen von 2001 ohne Insolvenzantrag. Ihre Flotte gilt aber als mittlerweile veraltet - so fliegt AA noch immer mehr als 200 Maschinen der Typen MD-82 und MD-83, die zum Teil mehr als 25 Jahre alt sind und deutlich mehr Kerosin verbrauchen als moderne Maschinen.

AA die ist die drittgrößte Fluggesellschaft in den USA. Sie führt täglich etwa 3400 Flüge durch und befördert dabei etwa 275.000 Passagiere.

Sabrina Fritz, S. Fritz, SWR Washington, 29.11.2011 14:49 Uhr