Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy vor Urteilsverkündung im Berufungsverfahren im sogenannten Bygmalion-Fall in Pariser Gerichtsgebäude.

Frankreich Ex-Präsident Sarkozy muss Fußfessel tragen

Stand: 18.12.2024 16:25 Uhr

Nach jahrelangem Prozess steht nun der Schuldspruch fest: Frankreichs ehemaliger Präsident Sarkozy muss ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen. Sarkozy will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

Am Ende hat auch der Einspruch von Nicolas Sarkozy nichts bewirken können: Das oberste französische Gericht in Paris lehnte ihn ab - der Schuldspruch gegen den ehemaligen französischen Präsidenten wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme ist somit rechtskräftig. Sarkozy muss nun ein Jahr lang eine elektronischen Fußfessel tragen.

Es ist ein Novum in Frankreichs Geschichte. Zum ersten Mal wurde ein Ex-Präsident des Landes zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Von seiner insgesamt dreijährigen Strafe soll Sarkozy ein Jahr durch das Tragen der Fußfessel ableisten, die zwei weiteren Jahre sind dann auf Bewährung. Außerdem darf er drei Jahre lang nicht bei Wahlen antreten.

Zwar schien ein politisches Comeback, über das nach Sarkozys Ausscheiden aus dem Élysée zunächst noch länger spekuliert wurde, zuletzt nicht wahrscheinlich. Die Entscheidung legt ihm für eine solche Möglichkeit aber nun weitere Steine in den Weg.

Mögliches Verfahren in Straßburg

Sarkozy ließ durch seinen Anwalt erklären, dass er die Strafe auf sich nehme, zugleich aber den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen wolle. Ein mögliches Verfahren dort hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung auf die Strafen.

Im Onlinedienst X beteuerte Sarkozy seine "vollkommene Unschuld". "Ich bin nicht entschlossen, die tiefe Ungerechtigkeit, die mir angetan wird, zu akzeptieren", schrieb er.

Die Modalitäten für das Tragen der Fußfessel sollen Sarkozy innerhalb von drei Wochen mitgeteilt werden. Dabei werden Zeiten festgelegt, in denen er an seinem Wohnort sein muss - anderenfalls löst die Fußfessel einen Alarm aus. Da Sarkozy im Januar 70 Jahre alt wird, kann er bereits vor der Hälfte der Zeit einen Antrag auf vorzeitigen Straferlass stellen. 

In Frankreich werden kürzere Haftstrafen häufig in die Pflicht zum Tragen einer elektronischen Fußfessel umgewandelt. Derzeit leisten etwa 15.500 Verurteilte ihre Freiheitsstrafe auf diese Weise ab. 

Anklage: Unabhängigkeit der Justiz gefährdet

In dem Verfahren ging es konkret darum, dass der ehemalige Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten.

Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in beiden Instanzen zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung.

Weitere Gerichtsverfahren

Es ist nicht der einzige Skandal, wegen dem Sarkozy vor Gericht steht oder gestanden hat. Wegen überhöhter Wahlkampfkosten für seine letztlich gescheiterte Kampagne zur Wiederwahl 2012 verurteilte ihn ein Berufungsgericht im Februar zu einer einjährigen Haftstrafe, davon sechs Monate auf Bewährung. Auch hier ging er in Revision. Im kommenden Jahr beginnt zudem ein Prozess wegen mutmaßlicher Millionenhilfe aus Libyen für den Wahlkampf 2007. Er streitet auch hier alle Vorwürfe ab.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 18. Dezember 2024 um 16:00 Uhr.