Missbrauch in der Kirche Kernpunkte des Papst-Erlasses
Papst Franziskus regelt den Umgang von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche neu. Geistliche müssen von Juni an alle Fälle melden. Es gibt weitere Punkte, wie die Gläubigen künftig handeln sollen.
Angehörige der katholischen Kirche müssen auf Erlass des Papstes ab Juni jeglichen Hinweis auf sexuellen Missbrauch melden. Nach dem Missbrauchsgipfel im Vatikan im Februar soll "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) einheitliche Verfahren weltweit einführen. Doch der Erlass des Pontifex' regelt über die verpflichtende Meldung von sexuellen Übergriffen hinaus weitere wichtige Punkte. Ein Überblick.
Meldestellen: Weltweit muss jede Diözese eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten. Verdachtsfälle können an diese angezeigt werden. Bis Juni 2020 sollen die Einrichtungen geschaffen werden, an die sich jeder Bürger wenden kann.
Meldepflicht: Alle Geistlichen der katholischen Kirche sind künftig verpflichtet, Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den Meldestellen anzuzeigen. Dies gilt ausdrücklich für Fälle von sexuellen Übergriffen durch Geistliche und auch, wenn Bischöfe oder Ordensobere diese Fälle vertuschen wollen. Das Beichtgeheimnis soll allerdings gewahrt bleiben.
Neue Straftatbestände: Bestimmte Arten von Verstößen, die gegen das sechste Gebot - das Ehebruch verbietet - handeln, erkennt der Erlass an. Dazu zählen "unter Gewalt oder Drohung oder durch Amtsmissbrauch erfolgter Zwang, sexuelle Handlungen zu vollziehen oder zu erleiden". Die Regelung schließt ebenfalls sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen ein. Auch Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen darunter.
Definition von "Schutzbefohlenen" als Opfer: Die Kritik, dass teils systematische Übergriffe auf Ordensfrauen beim Treffen von Bischöfen über Missbrauch in der Kirche nicht thematisiert worden sind, wurde nun auch aufgegriffen. Die neuen Regeln gelten nun ausdrücklich auch für Priester, die in Frauenorden Messe feiern und Beichte hören. Sexuelle Handlungen mit Priesteramtskandidaten sind ebenfalls untersagt - unabhängig davon, ob diese minderjährig sind.
Vertuschung: Die Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche wurde vom Papst nun als Straftatbestand eingeführt. Dazu zählen "Handlungen oder Unterlassungen, die darauf gerichtet sind, die zivilen oder kirchenrechtlichen Untersuchungen verwaltungsmäßiger oder strafrechtlicher Natur gegenüber einem Kleriker oder einer Ordensperson zu beeinflussen oder zu umgehen". Auch die Verfahren wurden beschleunigt: Untersuchungen gegen leitende Amtsträger müssen innerhalb von drei Monaten nach der ersten Meldung abgeschlossen werden. Binnen eines Monats nach Erhalt der ersten Meldung ist der Heilige Stuhl über den Stand der Ermittlungen zu informieren.
Umgang mit Opfern: Die Kirche muss bereits bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch Opfern seelsorgerischen Beistand und medizinische sowie psychotherapeutische Hilfe anbieten. "Vergeltung und Diskriminierung" von denjenigen, die Verdachtsfälle melden, verbietet der Erlass ausdrücklich.