Urteil zum Südchinesischen Meer China hat keine historischen Ansprüche
Wem gehört das rohstoffreiche Gebiet im Südchinesischen Meer? Chinas Ansprüche sind nicht rechtmäßig, hat das Schiedsgericht in Den Haag entschieden. Die philippinischen Fischer hätten hingegen dort historisch gewachsene Rechte. China erkennt das Gericht allerdings nicht an.
Im Streit um Gebietsansprüche auf das Südchinesische Meer hat der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag ein Urteil gesprochen: China habe nicht das Recht, historische Rechte auf das Gebiet und die darin enthaltenen Rohstoffe zu erheben. Anders sieht das nach Auffassung des Gerichts für die philippinischen Fischer aus. Sie hätten traditionelle Ansprüche.
Die Inseln liegen im Südchinesischen Meer, einem Teil des Pazifischen Ozeans, südlich von China, zwischen Vietnam, Malaysia und den Philippinen. China beansprucht 80 Prozent des 3,5 Millionen Quadratkilometer großen rohstoffreichen Gebietes, durch das auch ein Drittel des weltweiten Schiffsverkehrs geht. Dabei ist das Gebiet rund 800 Kilometer von China, aber nur 220 Kilometer von den Philippinen entfernt.
Das Gericht kritisiert die chinesische Seite deutlich: Das Land habe dem Korallenriff-Ökosystem der Spratly-Inseln irreparablen Schaden zugefügt. Chinas Ansprüche widersprächen der UN-Konvention, so der Schiedsgerichtshof.
Die philippinische Seite begrüßte den Richterspruch: "Unsere Experten prüfen das Urteil mit Fürsorge und Sorgfalt, die nötig sind", hieß es in einer Pressekonferenz des Außenministeriums. Der japanische Außenminister bezeichnete die Entscheidung aus Den Haag als "final" und rechtlich bindend.
Bereits vor dem Urteil hatte das chinesische Verteidigungsministerium klar gemacht. Egal wie in Den Haag entschieden werde, China wolle die Entscheidung des Schiedsgerichtshofes nicht anerkennen. Chinas staatliche Nachrichtenagentur Xinhua bezeichnete den Gerichtshof als "gesetzes-mißbrauchendes Tribunal" und den Richterspruch als "krankhaft". Der Schiedshof hat keine Befugnis, die Entscheidung durchzusetzen.
Der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag soll die friedliche Beilegung internationaler Streitfälle erleichtern. Er wurde auf der ersten Haager Friedenskonferenz 1899 ins Leben gerufen. 121 Staaten sind ihm mittlerweile beigetreten. Die Einrichtung ist kein Gericht im traditionellen Sinn, sondern bietet den Rahmen, Streitigkeiten durch Schiedsverfahren zu lösen. Beim Verwaltungsrat wird eine Schiedsrichterliste geführt, aus der von Fall zu Fall ein Schiedsgericht - in der Regel drei Richter - gebildet werden kann. Die Streitparteien müssen sich dabei jeweils auf das Verfahren einigen.