Verfassungsgericht urteilt über BKA-Gesetz Zu viel Macht für das BKA?
Wohnungen abhören, Telefonate anzapfen, Computer online durchsuchen: Das Bundeskriminalamt hat umfassende Befugnisse zur Terrorabwehr. Gehen diese zu weit? Das Verfassungsgericht gibt heute sein Urteil bekannt.
Worum genau geht es?
Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) sind in einem eigenen Gesetz geregelt - dem BKA-Gesetz. Bis zum Jahr 2009 war das Bundeskriminalamt danach in allererster Linie für die Strafverfolgung zuständig. Die Gefahrenabwehr, also gewissermaßen die "präventive" Polizeiarbeit, war Sache der Länderpolizei - eine klare Trennung. Der Gesetzgeber hat 2009 unter dem Titel "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" die Paragrafen 20a bis 20x in das BKA-Gesetz eingeführt: Diese Gesetzesnovelle verlieh der Behörde weitreichende neue Kompetenzen, auch schon im Vorfeld von Straftaten: Sie darf seitdem Wohnungen überwachen, also Gespräche aufzeichnen und Bilder machen, Telefongespräche abhören und Computer online durchsuchen, also heimlich auf die Festplatte zugreifen.
Für die Kritiker gingen diese neuen Befugnisse zu weit. Es formierte sich Widerstand gegen das Gesetz. Beim Bundesverfassungsgericht legten unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und der "Zeit"-Herausgeber Michael Naumann Verfassungsbeschwerde ein. Jetzt muss Karlsruhe entscheiden.
Wie lautet die Kritik an der Neuregelung?
Das neue Gesetz gehe zu weit und stelle die Bürger pauschal unter Verdacht, sagen die Kritiker. Außerdem könnten auch Unschuldige allzu leicht unter Verdacht geraten, etwa weil sie zufälligen Kontakt zu Personen haben, die ihrerseits überwacht werden. Beschwerdeführer Naumann meint, das Gesetz schaffe "eine Polizei neuen Typs - halb FBI, halb CIA. (…) Wohin und auf wen die Beamten ihren Verdacht auch lenken - das Gesetz steht ihnen bei, und niemand, auch nicht die Bundesanwaltschaft, kann sie aufhalten".
Bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer formulierte Burkhard Hirsch, der Prozessvertreter der Beschwerdeführer: "Wir wollen, dass es nicht dem Ermessen der Verwaltung überlassen werden kann, wo in bürgerliche Rechte, in die Privatheit des Einzelnen eingegriffen werden kann."
Welche Argumente sprechen für die Neuregelung?
Die Befürworter des neugeschaffenen Gesetzes sagen: Effektiver Kampf gegen Terrorismus sei nur möglich, wenn die Behörden auch mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet seien. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), zuständiger Ressortchef, räumt ein, dass das Gesetz weitreichende Möglichkeiten schaffe. Diese aber dienten dem "Schutz der wichtigsten Rechtsgüter dieses Landes". Zudem werde das Gesetz in der Praxis maßvoll angewendet.
Erste Erfolge habe das Gesetz auch schon beschert: So sei die Aufdeckung der sogenannten "Düsseldorfer Zelle" im Jahr 2011 auf Ermittlungen zurückzuführen, die nicht zuletzt auf Grundlage des BKA-Gesetzes stattgefunden haben. Das BKA überwachte die Telefone der Gruppe, installierte Abhörgeräte in der Wohnung und Trojanische Pferde auf den Computern der Gruppe. Die insgesamt vier Männer wollten in Deutschland einen "aufsehenerregenden Terroranschlag" verüben, waren jedoch rechtzeitig festgenommen worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sie 2014 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
In welchem Kontext bewegt sich dieses Verfahren?
Es geht letztlich um die Balance zwischen öffentlichem Sicherheitsbedürfnis einerseits und Wahrung der Freiheitsrechte andererseits. Das Bundesverfassungsgericht musste sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit diesem Thema auseinandersetzen, etwa in den Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung oder zur Sicherungsverwahrung.
Karlsruhe winkte dabei längst nicht alle Gesetze durch, sondern verlangte immer wieder Nachbesserungen durch den Gesetzgeber. Das Urteil zum BKA-Gesetz wird sich letztlich in diesen Gesamtzusammenhang einfügen müssen. Bei der Verhandlung im Sommer 2015 stellten die Richter des ersten Senats kritische Nachfragen bis in die Abendstunden hinein - in Karlsruhe meist ein Zeichen dafür, dass es zumindest Bedenken gibt.
Allerdings berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch immer wieder die Belange der Politik im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung - und den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
Zudem werden die Richter berücksichtigen, dass das Gesetz nur in einer überschaubaren Anzahl von Fällen angewendet wird. Bis zum vergangenen Sommer waren es laut Innenminister de Maizière gerade mal 15 Verfahren. Insgesamt nur 80 Personen seien von den Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage des BKA-Gesetzes betroffen gewesen.