Coronavirus Was Reisende beachten müssen
Die Bundesregierung warnt vor Reisen, viele Länder haben Einreiseverbote erlassen, es gibt Quarantäneauflagen und Grenzkontrollen: Die Ausbreitung des Coronavirus hat massive Folgen für Reisende. Was zu beachten ist - ein Überblick.
Welche Reisebeschränkungen gibt es innerhalb Deutschlands?
Deutschland hat alle Inseln in der Nord- und Ostsee für Touristen abgeriegelt. Dazu gehören unter anderem Sylt, Amrum, Rügen und Usedom. Zudem rief Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu auf, Corona-Risikogebiete zu meiden. Auf nicht notwendige Reisen in besonders betroffene Gebiete sollte man verzichten. Als solches gilt laut Robert Koch-Institut aktuell nur der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.
An den Grenzen zu Frankreich, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Dänemark werden Grenzkontrollen eingeführt. Reisende "ohne triftigen Reisegrund" werden abgewiesen, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Der Warenverkehr und der Grenzübertritt für Berufspendler bleibe hingegen möglich. Deutsche sollen weiterhin ungehindert nach Deutschland einreisen können.
Die deutschen Inseln sind abgeriegelt. Die Polizei kontrolliert, dass keine Urlauber mehr auf die Inseln kommen - so wie hier in Niebüll an der Einfahrt zur Verladestation nach Sylt.
Die Deutsche Bahn will den Regionalverkehr reduzieren. Allerdings stellte das Bundesverkehrsministerium klar, dass der Regionalverkehr planmäßig verlaufe und die Fahrpläne ohne Einschränkungen aufrecht erhalten würden. Die Bahn hat mittlerweile ihre Kulanzregeln erweitert und informiert die Kunden auf ihrer Website.
Welche Länder haben Beschränkungen für Reisende aus Deutschland erlassen?
Das Auswärtige Amt warnt mittlerweile grundsätzlich vor Reisen ins Ausland - ein beispielloser Vorgang. Grund: Immer mehr Länder haben Flugverbindungen gekappt und Grenzen geschlossen.
An vielen Landesgrenzen gibt es verstärkt Einreisekontrollen - inklusive Messungen der Körpertemperatur, Quarantänemaßnahmen bei Verdachtsfällen und einzelnen Einreisesperren. Dazu zählen Frankreich, Estland, Slowenien, Armenien, Indonesien, Hongkong, Griechenland und Kolumbien. Bulgarien schränkt nach Verhängung eines einmonatigen Ausnahmezustands den Reiseverkehr in das Land ein.
Einreiseverbote verhängt haben unter anderem die USA, Argentinien (ab 17.03.), Bhutan, Botsuana, Dänemark, El Salvador, Georgien, Ghana, Guatemala, Indien, Israel, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kirgistan, Kiribati, Kosovo, Lettland, Libanon, Marshallinseln, Nepal, Oman, Peru, Polen, Samoa, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Trinidad und Tobago, Tschechien, die Ukraine und Ungarn. Indonesien kündigte zudem an, ab dem 20. März die Einreise aus sechs europäischen Ländern zu verbieten.
Ist man auf eigene Faust unterwegs, also bei einer Individualreise, dann gilt: Für den Flug kann man sein Geld zurückverlangen. Für Hotel oder Mietwagen hängt das von den Regeln vor Ort ab. Kann sein, dass man da auf Kulanz angewiesen ist.
Wenn man im Job schon Urlaub genommen hat, dann hat man kein Recht darauf, den einseitig wieder zu streichen. Man sollte das also mit dem Chef besprechen, ob man nicht doch zur Arbeit kommen kann. Vielleicht freut der sich ja darüber grade in diesen Zeiten.
Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte
In eine zweiwöchige Quarantäne müssen sich Reisende aus Deutschland unter anderem in Australien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Chile, Griechenland, Kroatien, Liberia, Nordmazedonien, Norwegen, Malawi, Malta, Mosambik, in der russischen Hauptstadt Moskau, Tadschikistan, Thailand, Tschad, Ruanda, Uganda, Usbekistan und Zypern begeben. Die genauen Details sind unterschiedlich geregelt.
Auf den Malediven dürfen zwei Ressort-Inseln sowie eine von Einheimischen bewohnte Insel vorübergehend weder betreten noch verlassen werden. Die Mongolei hat sämtliche Flugverbindungen bis zum 28. März ausgesetzt. Auch eine Einreise auf dem Landweg ist nicht mehr möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre.
Südafrika führt eine Visumspflicht für Deutsche ein. Bislang war ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Visumspflicht möglich. Ähnliche Restriktionen erließen Kenia und Namibia.
Ständig aktualisierte Angaben finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Was müssen Reisende nach Italien beachten?
Das Auswärtige Amt rät derzeit von nicht erforderlichen Reisen nach Italien ab. Derzeit gilt dort eine Notfallverordnung. Bis zum 3. April ist die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Ausnahmen gelten nach Angaben des Auswärtigen Amtes nur für nachweisbar berufsbedingte Fahrten, in gesundheitlich bedingten Gründen oder in sonstigen Notsituationen. Die Rückkehr an einen Wohnort und auch die Ausreise zu diesem Zweck nach Deutschland ist weiter möglich. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften muss gerechnet werden.
Italienische Polizeikräfte sind befugt, Menschen anzuhalten und nach dem Grund ihrer Reise zu befragen. Wer zum Beispiel wegen der Arbeit in eine andere Gegend muss, muss bei Kontrollen ein Schreiben des Arbeitgebers vorlegen können. Auf den Autobahnen soll es Kontrollen an den Ausfahrten geben. Verstöße gegen die Anweisung sollen mit bis zu drei Monaten Haft und einer Geldbuße von 260 Euro bestraft werden, berichteten italienische Medien.
Der zweitgrößte Flughafen in Rom, Ciampino, ist geschlossen. Der internationale Flughafen Rom-Fiumicino hat eines seiner drei Terminals geschlossen. Die meisten Geschäfte bis auf Lebensmittelläden, Apotheken, Tankstellen und einige andere Geschäfte bleiben geschlossen. Bars und Restaurants sind ebenfalls zu.
Der österreichische Bahnbetreiber ÖBB hat den Personenzugverkehr von und nach Italien bis auf weiteres eingestellt. Die Züge enden in Villach beziehungsweise in Innsbruck. Zuvor hatte Österreich bereits ein Einreiseverbot für Personen aus Italien verhängt - mit Ausnahmen für Menschen mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis. Für Touristen, die sich jetzt noch in Italien aufhalten, gilt: Die Durchreise durch Österreich ist möglich - vorausgesetzt das Land wird ohne Stopp durchquert. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 3. April.
Mehrere Grenzübergänge sind geschlossen, beispielsweise neun kleinere Grenzübergänge im an Italien grenzenden Schweizer Kanton Tessin. Auch Slowenien schloss seine 232 Kilometer lange Grenze für nichtgewerblichen Verkehr - für Frachtverkehr bleibt sie dagegen offen. Österreich hat Grenzkontrollen nach Italien wieder eingeführt, etwa am Brenner. In Kärnten sollen zwei kleinere Grenzübergänge nach Italien gesperrt werden.
Österreich führt Grenzkontrollen nach Italien durch - wie hier am Brenner.
Was ist mit Reisenden, die bei TUI gebucht haben?
Urlauber, die ihre Reise bereits angetreten haben, werden in die Heimat zurückgeholt. Kunden, die bereits Reisen etwa für die Sommermonate gebucht haben, müssen sich vorerst gedulden - eine kostenfreie Stornierung sei derzeit nicht möglich, sagte ein Sprecher. Man gehe aber davon aus, den Betrieb in einigen Wochen wieder starten zu können. Abgesagt wurden bis auf weiteres Pauschalreisen, Kreuzfahrten und der Hotelbetrieb. Wann man wieder Reisen durchführe, sei noch nicht genau zu sagen. TUI Deutschland hat Reisen nach Spanien vorerst bis 27. März ausgesetzt. Auch aus Marokko sollen Gäste etwa aus dem Robinson Club Agadir zurückgeholt werden. Aber man könne nicht alle Gäste über Nacht zurückbringen.
Die Urlauber auf den TUI-eigenen Kreuzfahrtschiffen müssen nun darauf hoffen, dass sie im nächstgelegenen, geeigneten Hafen an Land gehen dürfen. Von der deutschen Tochter TUI Cruises seien noch zwei Schiffe unterwegs, der Rest laufe jetzt aus. Die letzten beiden Kreuzfahrten von Hapag-Lloyd Cruises würden vorzeitig beendet. Die Kosten für einige abgesagte Reisen würden Kunden automatisch erstattet. Wo es nötig und möglich sei, würden die Routen mit anderen Häfen angepasst. Derzeit verfügt TUI eigenen Angaben zufolge über flüssige Mittel in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro.
Was ist mit Reisen anderer Anbieter?
Der Reiseveranstalter Alltours hat alle Flugpauschalreisen und Reisen mit individueller Anreise bis zum 27. März abgesagt. Die Reisen würden kostenlos storniert, teilte das Unternehmen mit.
Auch die FTI Group sagte alle Reisen bis zum 27. März ab und beantragte Staatshilfen. Studiosus streicht alle Termine bis Ende März. Bei Wikinger Reisen gilt der Stopp bis Ende April.
Was müssen Reisende einer Kreuzfahrt beachten?
Das italienische Kreuzfahrtunternehmen Costa hat alle Kreuzfahrten weltweit bis zum 3. April ausgesetzt. Costa besitzt elf Kreuzfahrtschiffe. Bis zum 27. März können die Reisen einmal kostenlos umgebucht werden. Bei Einzelplatz-Neubuchungen sind auch bis 30. April kostenlose Stornierungen möglich.
Die Rostocker Reederei Aida Cruises stellte die Fahrten ihrer 14 Schiffe umfassenden Flotte zunächst bis "voraussichtlich Mitte April" vollständig ein. Der Anbieter Princess Cruises zog seine Schiffe sogar für 60 Tage aus dem Verkehr - bis Mitte Mai. Die Unternehmen bieten kostenlose Umbuchungen an, von Stornierungen ist bislang noch nicht die Rede.
Die großen Anbieter, wie Aida und auch Costa, haben ihre Kreuzfahrten vorerst ausgesetzt.
Was müssen Reisende beachten, die aus Risikogebieten zurückkehren?
Es macht einen Unterschied, mit welchem Verkehrsmittel man nach Deutschland kommt. Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, ist verpflichtet, seine Daten anzugeben. Das geschieht mittels sogenannter Aussteigekarten, die bei der Ankunft in Deutschland auszufüllen sind. Auf diesen müssen Passagiere etwa Angaben zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen machen sowie eine Selbstauskunft zu ihrem Aufenthaltsort in den Herkunftsländern, Kontaktpersonen und gesundheitlichen Befinden abgeben. Die Fluggesellschaften übergeben die ausgefüllten Karten zur Aufbewahrung an die Gesundheitsämter.
Wer mit dem Pkw nach Deutschland einreist, muss nichts weiter beachten. Auch bei der Deutschen Bahn gibt es derzeit keine Einschränkungen. Wie eine Sprecherin gegenüber tagesschau.de erklärte, werden aber bei einem Verdachtsfall Aussteigekarten an die Umsitzenden verteilt.
Neben Italien stuft das Robert Koch-Institut derzeit den Iran sowie Regionen in China, Südkorea, Frankreich, Österreich, Spanien und den USA als Risikogebiete ein.
Welche Fluggäste müssen ihre Daten bei der Einreise angeben?
Fluggäste aus fünf Ländern müssen Aussteigekarten ausfüllen: Neben Italien betrifft das auch ankommende Passagiere aus China, Südkorea, Japan und dem Iran. Es geht darum, dass bei einer Infektion nachvollzogen werden kann, wer mit wem zusammen gereist ist. Welche Daten von den Passagieren abgefragt werden, können Sie diesem Formular entnehmen:
Was, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Zahlreiche Airlines haben wegen des heftigen Nachfrageeinbruchs drastische Einschnitte vorgenommen. British Airways etwa reduziert im April und Mai seine Kapazitäten um mindestens 75 Prozent, Ryanair um 80, Air France-KLM um bis zu 90 Prozent. Lauda stellt den Flugbetrieb bis 8. April ein, Austrian Airlines vom 19. bis 28. März. Lufthansa streicht 90 Prozent der Fernflüge und etwa 80 Prozent der Nah- und Mittelstreckenverbindungen.
Vor allem in der Türkei, Marokko, Indonesien und den Philippinen haben Bundesbürger Schwierigkeiten, nach Deutschland zurückzukehren, teilte das Auswärtige Amt mit. Laut Außenminister Heiko Maas werden nun 50 Millionen Euro für ein Rückholprogramm zur Verfügung gestellt. Dafür sei mit kommerziellen Fluganbietern vereinbart worden, ein einmaliges Programm aufzulegen.
Maas rief die gestrandeten deutschen Urlauber dazu auf, sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes über die Lage zu informieren und sich mit ihren Reiseanbietern in Verbindung zu setzen.
Wer von Flugstreichungen betroffen ist, erhält nach der EU-Fluggastrechteverordnung sein Geld zurück. Streichen Airlines ihre Flüge aber nicht von sich aus, wird es für die Fluggäste schwieriger - selbst wenn wie aktuell in den USA die Einreise gesperrt ist. Denn Verbraucher könnten ihrerseits bei einzeln gekauften Flugtickets nicht nach europäischem Recht auf außergewöhnliche Umstände verweisen und kostenlos stornieren, wie Reiserechtsexperte Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Hier könnten sie grundsätzlich nur "ganz schnell auf die Airline zugehen" und eine Kulanzregelung treffen - oder abwarten, bis der Flug womöglich doch gestrichen wird. Nach Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbands bieten aber zahlreiche Gesellschaften "freiwillige Angebote, umzubuchen oder zu stornieren".
Einige Airlines bieten dennoch kostenfreies Stornieren oder Umbuchen ein. Die Lufthansa und ihre Töchter - Eurowings, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti - etwa bieten Kunden bei allen Neubuchungen bis zum 31. März ab sofort die kostenlose Umbuchung ohne Gebühren an. Kunden können demnach einmalig ihr Ticket auf ein neues Datum bis 31. Dezember 2020 umbuchen. Das gilt auch für schon bestehende Buchungen bis zum 5. März mit Abflugdatum bis 30. April. Bei abweichenden Tarifen müssen die Kunden die abweichende Differenz zahlen.
Ryanair erlässt Kunden die Umbuchungsgebühr bei Buchungen zwischen dem 13. und dem 20. März 2020. Preisdifferenzen bei abweichenden Flugtarifen müssen weiter gezahlt werden. EasyJet-Kunden können Flüge ohne Umbuchungsgebühr auf ein anderes Datum oder Ziel umbuchen. Dies gilt nach Angabe von Easyjet bis auf weiteres sowohl für bestehende als auch für neue Buchungen. Annullierungen sind bei Ryanair und EasyJet nicht möglich.
Was gilt bei Pauschalreisen?
Für gebuchte Pauschalreisen bedeutet die Ausrufung einer weltweiten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt: Reisende können nun grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren.
Sollte dem Reiseveranstalter die Reisewarnung als Begründung trotzdem nicht ausreichen, gibt es übrigens genügend weitere Argumente. Denn wenn beispielsweise wesentliche Sehenswürdigkeiten oder Routen vor Ort gesperrt sind oder die Urlaubsreise anderweitig beeinträchtigt ist, dürfte auch das in den meisten Fällen vor der Buchung nicht absehbar gewesen sein und Betroffene können kostenlos zurücktreten.
Zahlreiche Reiseanbieter zeigten sich im Zuge der Corona-Pandemie aber bereits kulant. Sagt ein Veranstalter die Reise angesichts der Umstände von sich aus ab, bekommen Kunden ohnehin den vollen Preis erstattet. Andere Reiseveranstalter wie Tui kommen ihren Kunden etwa auch bei Reisen nach ganz Asien durch spezielle Umbuchungs- und Kündigungsrechte entgegen. Verbraucher sollten beim jeweiligen Reiseveranstalter nachfragen.
Was ist bei China-Reisen zu beachten?
Einreisende aus Deutschland müssen damit rechnen, zu einem 14-tägigen Aufenthalt in einem Quarantänezentrum verpflichtet zu werden. Bei Ankunft internationaler Flüge werden dazu intensive Gesundheitskontrollen mit erheblichen Wartezeiten durchgeführt.
Eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt für die zentralasiatische Provinz Hubei, in der auch die Millionenstadt Wuhan liegt. Von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet Chinas wird bis auf weiteres abgeraten - mit Ausnahme der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao.
Wer dennoch nach China reist oder sich dort bereits aufhält, sollte sich in die Krisenvorsorgeliste des AA eintragen. Das Amt rät auch, sich vor Reisen mit dem aktuellen Nordhalbkugelimpfstoff gegen Influenza impfen zu lassen, um unnötige Verdachtsfälle zu vermeiden.
Viele Airlines, darunter Lufthansa, haben ihre Flüge von und nach China bis Ende März eingestellt. Auch in vielen chinesischen Provinzen ist mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität zu rechnen. Dazu zählen Fieberkontrollen bei Ein- und Ausreise oder gar Quarantänemaßnahmen bei Symptomen. Zudem haben Nachbarländer, darunter auch Russland, die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen. Zu Problemen kann es nach einem China-Aufenthalt auch bei Einreisen in andere Länder wie den USA kommen.
Welche Reisehinweise gelten für Südkorea?
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Provinz Gyeongsangbuk-do und in die Stadt Daeg ab.
Welche Einschränkungen gibt es im Iran?
Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen in den Iran ab. Touristen die sich bereits im Iran befinden, sollten die vorzeitige oder vorübergehende Ausreise erwägen. Allerdings sind die Flugverbindungen sehr eingeschränkt, weshalb es derzeit Wartezeiten gibt. Die Grenzen zu den nördlichen Nachbarländern Armenien und Aserbaidschan wurden geschlossen.
Wie kann man sich vor Ansteckung auf Reisen schützen?
Beim Coronavirus gelten die gleichen Hygienemaßnahmen, die generell vor der Ansteckung mit Atemwegserkrankungen schützen: In erster Linie gehört dazu häufiges Händewaschen. Denn die Krankheitserreger gelangen meist über die Hände in den Körper, beispielsweise beim Essen oder weil man sich ins Gesicht fasst. Zudem sollte man von offensichtlich erkrankten Personen ein bis zwei Meter Abstand halten. Beim Husten und Niesen sollten Einwegtaschentücher verwendet beziehungsweise Nase und Mund durch die Armbeuge abgedeckt werden.
Was geschieht, wenn man im Ausland unter Quarantäne gestellt wird?
Der deutsche Krisenstab empfiehlt, dass Deutsche im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen.