Mutmaßlicher Anschlagsplan in Berlin Was über den Terrorverdächtigen bekannt ist
Der Libyer, der einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll, war laut Brandenburgs Innenminister schon lange ausreisepflichtig. Doch Abschiebungen nach Libyen sind derzeit fast unmöglich.
Nach der Festnahme eines Libyers wegen mutmaßlicher Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Berlin sieht Brandenburgs Innenministerium Versäumnisse beim Landkreis Barnim. Der in Bernau bei Berlin festgenommene mutmaßliche IS-Anhänger sei bereits seit September 2023 aufgrund eines abgelehnten Asylantrages "vollziehbar ausreisepflichtig" gewesen, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums.
Der brandenburgischen Zentralen Ausländerbehörde als zuständige Behörde für Rückführungen sei das allerdings erst im Juli 2024 vom Landkreis Barnim gemeldet worden. Wie es zu diesem langen Zeitraum zwischen Feststellung und Meldung kam, konnte ein Sprecher des Landkreises auf Anhieb nicht sagen. Man wolle das aber prüfen, sagte er auf Nachfrage.
Verhaftung in Bernau
Am Samstagabend war in Bernau bei Berlin der mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festgenommen worden, der nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit Schusswaffen auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben soll. Er ist in Untersuchungshaft.
Gegen die Ablehnung seines Asylantrages soll der Mann, der wohl mit einem Touristenvisum über Malta nach Europa gekommen war, nach dpa-Informationen nicht geklagt haben. Aus Sicherheitskreisen hieß es, dem Libyer sei eine Duldung ausgestellt worden, die bis Dezember 2024 gilt.
Abgelehnter Asylantrag
Der Mann soll nach ARD-Informationen Ende 2022 nach Deutschland eingereist sein und kurze Zeit später einen Asylantrag gestellt haben. Dieser wurde im September 2023 abgelehnt.
Bei den bisherigen Durchsuchungen soll keine Waffe gefunden worden sein. Vor seiner Festnahme war der Libyer den deutschen Sicherheitsbehörden nicht als Extremist aufgefallen.
Da er laut bisher vorliegender Informationen des brandenburgischen Innenministeriums auch keine Straftaten begangen hatte, wurde seine mögliche Ausreise nicht mit der hohen Priorität vorangetrieben, die bei islamistischen "Gefährdern" und Schwerkriminellen üblich ist.
Rückführungen nach Libyen kaum möglich
"Grundsätzlich sind Rückführungen nach Libyen aktuell nicht möglich, zumal die internationalen Flugverbindungen dorthin eingestellt wurden", sagte eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums. Rückführungen auf freiwilliger Basis seien aber möglich.
Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Abschiebungen gelten allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt. Seit Jahren wurde aus Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben.