Gesetzesentwurf Telefonische Krankschreibung soll dauerhaft möglich werden
Gesundheitsminister Lauterbach will die Krankschreibung per Telefon dauerhaft möglich machen. Die Regelung habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es in einem Gesetzesentwurf.
Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aus der Corona-Pandemie ist inzwischen ausgelaufen. Wer eine Krankschreibung braucht, muss wieder in die Praxis oder in die Videosprechstunde.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach will, dass sich Patientinnen und Patienten in Zukunft auch wieder telefonisch krankschreiben lassen können. Diese Regelung soll unbefristet und nicht mehr nur für Atemwegserkrankungen gelten.
Patienten müssen Praxis bekannt sein
Wer leichte Symptome hat, soll sich am Telefon krankschreiben lassen können. Allerdings gilt das nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind. Damit will Lauterbach überfüllte Praxen entlasten.
Im Gesetzentwurf heißt es: Die Regelung habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen. Das sieht auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, so. Menschen müssten sich mit einem Schnupfen oder einem Magen-Darm-Infekt nicht mehr nur für eine Krankschreibung in überfüllte Wartezimmer schleppen, sondern könnten sich direkt im Bett auskurieren.
Wie genau die Regelung in Zukunft aussieht, das soll der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeiten. Spätestens zur nächsten Erkältungssaison sollen telefonische Krankschreibungen wieder möglich sein.