Reform des Namensrechts verabschiedet Müller soll Schmidt heißen dürfen
Wer Müller heißt, soll sich künftig Schmidt nennen dürfen - vorausgesetzt, ein Elternteil heißt auch so. Das Kabinett hat eine entsprechende Reform verabschiedet, die mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Nachnamens vorsieht.
Das deutsche Namensrecht soll deutlich flexibler werden. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der mehr Möglichkeiten für Doppelnamen und Namensänderungen vorsieht.
Ehepaare können als Namen wie bisher einen der beiden Geburtsnamen beziehungsweise vorherigen Namen wählen oder ihre bisherigen Namen beibehalten.
Anders als bislang soll künftig aber auch ein gemeinsamer Doppelname möglich sein. Außer, es liegen bereits einer oder zwei Doppelnamen vor - dann darf nur einer der beiden Bestandteile in einen neuen Doppelnamen einfließen. Zudem soll es möglich sein, dass nur einer der Bestandteile eines Doppelnamens der neue Ehename wird.
Neue Regeln auch bei Nachnamen von Kindern
Auch bei den Nachnamen von Kindern sind Änderungen geplant: Gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen, erhalten Kinder entweder weiter den Namen eines der beiden Elternteile oder einen aus diesen gebildeten Doppelnamen.
Sind die Kinder volljährig, sollen sie statt des erhaltenen Namens des einen Elternteils künftig auch den Namen des anderen führen oder einen Doppelnamen aus beiden elterlichen Namen bestimmen dürfen. Zudem sollen sie einen Doppelnamen kürzen können.
Die Reform sieht auch vor, dass Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen aus den beiden Familiennamen gebildeten Doppelnamen erhalten können. Ein gemeinsamer Name der Partner ist in diesem Fall aber weiterhin nicht möglich.
Auch für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe sollen Namenswechsel erleichtert werden, wenn das Kind bei dem Elternteil lebt, dessen Name nicht der Ehename ist.
Rechte von Minderheiten sollen gestärkt werden
Neu ist auch die Möglichkeit geschlechtsangepasster Ehenamen, wenn ein Ehegatte einer Minderheit angehört, bei der das traditionell üblich ist. Das gilt beispielsweise im Fall der sorbische Volksgruppe für die Anfügung der Endung "-owa" bei Frauen.
Möglich sind mit der Reform auch vom Vornamen eines Elternteils abgeleitete Nachnamen, wenn ein Kind der friesischen Volksgruppe angehört - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet.
Er spricht von einem "stimmigen Auftakt": Justizminister Buschmann.
Buschmann: Auftakt für Modernisierung des Familienrechts
Justizminister Marco Buschmann begründete die Reform mit "überholten Rollenvorstellungen, unlogischen Regeln, bürokratischen Verfahren". Die geplanten Neuregelungen seien "der stimmige Auftakt für unsere Modernisierung des Familienrechts", kündigte der FDP-Politiker an.
Der Gesetzentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat, soll aber möglichst zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. Das Justizministerium begründet die lange Vorlaufzeit mit der notwendigen Umstellung der weitgehend digitalisierten Standesämter.