Vorwurf der Untreue Anklage gegen FDP-Bundestagsabgeordneten
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Heidt soll in seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt gewerbsmäßig Mandantengelder veruntreut haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat vor dem Amtsgericht Friedberg Anklage gegen den FDP-Bundestagabgeordneten Peter Heidt wegen eines Vorgangs erhoben, der nach dessen Angaben in die Zeit vor der Abgeordnetentätigkeit liegt.
Ein Sprecher der Anklagebehörde teilte am Mittwoch mit, es gehe um den Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue in vier Fällen. Dem Politiker wird vorgeworfen, Mandantengelder zunächst gar nicht und schließlich nur mit erheblichem zeitlichem Verzug an die Mandanten weitergeleitet haben zu haben.
Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bisher noch nicht fest. Zuerst hatte das "Business Insider" berichtet. Heidt, der auch Anwalt ist, bestätigte auf Nachfrage ein gegen ihn laufendes Ermittlungsverfahren.
Strafanzeige eines früheren Partners
Es gebe eine Strafanzeige seines früheren Partners. Dabei gehe es um die Frage, ob Mandantengelder rechtzeitig ausgezahlt worden sind und wer tatsächlich für die Auszahlung verantwortlich gewesen ist. "Zum einen liegen diese Vorgänge einige Jahre zurück. Zum anderen sind seinerzeit entweder alle Gelder ausgezahlt worden oder diese Gelder sind nach ausdrücklicher Weisung des Mandanten auf einem separaten Konto der Kanzlei gutgeschrieben worden, zunächst von der damaligen Kanzlei und dann anschließend von meiner jetzigen Kanzlei verwaltet worden. Unstrittig ist auch, dass von mir niemand mehr Geld zu bekommen hat", erklärte der Beschuldigte.
Heidt kündigt "umfassende Stellungnahme" an
Er betonte, das laufende Ermittlungsverfahren betreffe einen Vorgang aus seiner früheren anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen einer aufgelösten GbR vor seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter. Heidt kündigte "eine umfassende Stellungnahme" gegenüber dem Amtsgericht an, die zurzeit erarbeitet werde.