Höhere Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben für Gutverdiener könnten steigen
Die Bemessungsgrenze für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnte 2025 deutlich angehoben werden. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Pläne mit der Lohnentwicklung.
Die Sozialabgaben für Gutverdienende sollen im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark angehoben werden. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.
Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro. Aktuell liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern: In westdeutschen Ländern beträgt er 7.550 Euro und im Osten der Republik 7.450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge - auf das darüber liegende Einkommen werden keine Beiträge fällig.
Entwurf befindet sich noch in Abstimmung
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll laut dem Bericht auf 5.512,50 Euro steigen. Aktuell müssen Gutverdiener Beiträge auf das Einkommen bis 5.175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben der Sprecherin ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.
Die Beitragsgrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Ein Ministeriumssprecher führte die Höhe der Anpassungen auf die "sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr" zurück. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 vergleichsweise stark, zitierte ihn die Zeitung. Es werde so gewährleistet, "dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen".