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Gesetzesinitiative zu Kindeswohlgefährdungen

Stand: 05.04.2025 05:27 Uhr

Die SPD im Landtag will Arztpraxen das Vorgehen beim Verdacht Kindeswohlgefährdungen erleichtern. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzte sich untereinander über Verdachtsfälle rechtlich abgesichert austauschen können. Aus der Redaktion Landespolitik, Astrid Meisoll Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg ist innerhalb von zehn Jahren deutlich gestiegen - von rund 3460 im Jahr 2012 auf 5700 Fälle im Jahr 2022. Die SPD argumentiert: Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, wechselten häufig die Praxis. Oft stimmten die Eltern nicht zu, die Patientenakte vom vorigen Kinderarzt einzuholen. Mit dem Gesetzentwurf der SPD wäre die Zustimmung der Eltern nicht mehr notwendig, wenn deutliche Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die sozialpolitische Sprecherin, Kliche Behnke, sagte dem SWR, die Kinderärzte bräuchten Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf sei ein erster Schritt in Richtung einer Datenbank mit Verdachtsfällen, die andere Bundesländer wie das Saarland, Bayern oder NRW schon eingeführt hätten.

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