Hamburg Hamburg: Haftstrafe für 58-Jährigen wegen PKK-Mitgliedschaft
Weil er für lange Zeit Mitglied in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK war, ist ein 58-jähriger Mann vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.
"Wir sind überzeugt davon, dass Sie seit Jahren voll in die Struktur der PKK eingebunden sind", sagte die Vorsitzende Richterin während der Urteilsverkündung am Freitag. Der Angeklagte habe sich in den vergangenen Jahren mit hochrangigen Gründungsmitgliedern der PKK getroffen, in abgehörten Telefonaten PKK-typische Begriffe benutzt und telefonisch besprochen, wer Gebietsleiter werden soll. "Sie sind voll involviert", so die Vorsitzende Richterin weiter. Eine Bewährungsstrafe sei keine Option gewesen, weil die Gefahr bestehe, dass der 58-Jährige untertauche oder einfach mit seinen bisherigen Handlungen weitermache.
PKK-Betätigungsverbot in Deutschland
Die PKK unterliegt in Deutschland seit 1993 einem Betätigungsverbot. In dem Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung im Ausland wurde dem Mann vorgeworfen, zwischen Dezember 2018 und Januar 2024 die PKK in Bremen unterstützt und innerhalb der PKK-Strukturen Leitungsaufgaben wahrgenommen haben.
Verteidigung wollte Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert - oder, im Falle einer Verurteilung, auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.
Dieses Thema im Programm:
NDR Fernsehen | Hamburg Journal | 15.11.2024 | 19:30 Uhr