Das Bild zeigt einen SEK-Einsatz auf einem Hof mit Fachwerkhaus. Im Vordergrund ist ein rot-weißes Polizeiabsperrband zu sehen.

Hessen Getötete Frau in Lauterbach: Mordanklage gegen Vermieterpaar

Stand: 04.12.2024 12:45 Uhr

Nach dem gewaltsamen Tod einer 55-Jährigen in Lauterbach ist Anklage gegen die Vermieter der Frau erhoben worden. Sie sollen die Mieterin getötet und ihre Leiche zerteilt haben, um vorausgegangene Straftaten zu verdecken.

Dem 58-Jährigen und seiner 43 Jahre alte Lebensgefährtin wird gefährliche Körperverletzung und Mord zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft Gießen erhob Anklage, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

In der 109 Seiten umfassenden Anklageschrift sind 90 Zeugen und sechs Sachverständige aufgeführt.

Das zuständige Schwurgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Mit einem Beginn der Hauptverhandlung sei voraussichtlich bis Ende März zu rechnen.

Mann soll Leiche zerteilt haben

Dem Paar wird vorgeworfen, die geistig behinderte Frau ab Ende November vergangenen Jahres, während sie in ihrem Haus in Lauterbach-Wernges (Vogelsberg) wohnte, mehrfach körperlich misshandelt und schließlich Anfang dieses Jahres getötet zu haben.

Danach soll der Mann den Leichnam zerteilt und erst im Keller des Hauses aufbewahrt haben. Teile der Leiche wurden in ein Waldstück bei Schlitz-Willofs gebracht, wie die Ermittler am Mittwoch weiter mitteilten.

Bei der Durchsuchung des Grundstücks im Juli wurden die sterblichen Überreste in einem Raum des Wohngebäudes entdeckt. Das Paar kam daraufhin in Untersuchungshaft.

Keine genauen Angaben zu Tötungsart

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 55-Jährige zur Verdeckung der vorangegangenen Straftaten getötet wurde. Bei den Ermittlungen wurden insgesamt knapp 22.000 auf dem Mobiltelefon der Angeklagten gesicherten Chatnachrichten ausgewertet.

Aus ermittlungstaktischen Gründen wollen die Ermittler nach eigenen Angaben vor dem Prozessbeginn keine Angaben zur Tötungsart, den genauen Todesumständen sowie den konkreten Einlassungen der Angeklagten machen, damit Zeugen nicht beeinflusst werden.

Paar bestreitet Tötung

Die nicht vorbestraften Angeklagten bestreiten laut Staatsanwaltschaft weiterhin, für den Tod der Frau mit Down-Syndrom verantwortlich zu sein.

Die Ermittlungen in dem Fall waren in Gang gekommen, nachdem eine Polizeistreife zu Streitigkeiten zwischen dem Vermieterpaar und einem ehemaligen Mieter in den 200-Einwohner-Ortsteil Wernges gerufen worden war.

Zeuge berichtete von Verschwinden der Mieterin

Der ehemalige Mieter sagte demnach aus, dass sich "in dem Haus bis Anfang des Jahres noch eine weibliche, geistig beeinträchtigte Person aufgehalten habe, die jedoch plötzlich verschwunden sei". In einer Vernehmung des Mannes am Folgetag habe dieser von "diversen körperlichen Übergriffen" auf die 55-Jährige berichtet.

Die Staatsanwaltschaft stellte bei ihren nach eigenen Angaben "außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen" fest, dass die Angeklagten seit Ende 2015 insgesamt 26 Mieter beherbergten. Dabei soll es ebenfalls zu Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigungen gekommen sein.