Klage gegen Innenministerium Ex-BSI-Chef Schönbohm scheitert vor Gericht
Dem Ex-Chef der deutschen Cyberabwehr steht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Mobbings zu. Das urteilte das Kölner Verwaltungsgericht.
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, ist mit einer Klage gegen das Bundesinnenministerium gescheitert. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Mobbings oder einer sonstigen Verletzung der Fürsorgepflicht durch seinen Dienstherrn zu, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Unter Mobbing verstehe man systematisches Anfeinden und Schikanieren, und das lasse sich hier nicht feststellen, so das Gericht.
Schönbohm hatte dem Ministerium vorgeworfen, es hätte sich schützend vor ihn stellen müssen, nachdem Jan Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" 2022 einen kritischen Bericht über ihn gesendet hatte. Dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu geschwiegen und ihn von seinem Posten abberufen habe, habe "das mediale Feuer" gegen ihn "noch weiter angefacht", sagte Schönbohm in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Schönbohm als "Putin-Schwein" beschimpft
Schönbohm berichtete, er habe nach der Sendung Morddrohungen bekommen und sei als "Putin-Schwein" beschimpft worden. Seine Kinder seien gemobbt worden, Nachbarn hätten die Straßenseite gewechselt, um ihm auszuweichen. Schönbohm verklagte das Bundesinnenministerium als seinen Dienstherrn daraufhin auf 5.000 Euro Schadensersatz.
Böhmermann hatte Schönbohm in seiner Satiresendung zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen. Schönbohm setzte sich dagegen zur Wehr, teils mit Erfolg: Das Landgericht München I verbot dem ZDF im Dezember mehrere Aussagen aus der Sendung. Die Forderung nach einer Geldentschädigung wurde allerdings abgewiesen, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das ZDF betonte, dass in der Böhmermann-Sendung "solche bewussten Kontakte gar nicht - weder direkt noch indirekt - behauptet worden" seien.
Das ist die Urteilsbegründung
Das Verwaltungsgericht Köln kam in seinem Urteil zu dem Schluss, es spreche zwar vieles dafür, dass das Bundesinnenministerium seiner Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen sei, weil es sich nicht stärker schützend vor Schönbohm gestellt habe. Es lasse sich aber nicht feststellen, dass gerade dadurch seine Persönlichkeitsrechte schwerwiegend verletzt worden seien. Die große öffentliche Aufmerksamkeit und die damit verbundenen negativen Folgen für ihn hätten sich nicht aus dem Handeln des Ministeriums, sondern aus der Sendung ergeben.
Die Anwälte des Bundesinnenministeriums hatten in der Verhandlung argumentiert, man habe Schönbohm zu seinem eigenen Schutz erst einmal aus der Schusslinie nehmen wollen. Sie verwiesen darauf, dass Schönbohm unmittelbar nach seiner Abberufung als BSI-Chef eine gleich gut bezahlte Stelle als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bekommen habe.
Gegen das Urteil kann Schönbohm noch einen Antrag auf Zulassung einer Berufung stellen. Er wisse noch nicht, ob er das tun werde, sagte er nach der Urteilsverkündung. Für ihn sei das wichtigere Verfahren das derzeit laufende gegen das ZDF. Hier enthalte das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln durchaus Punkte, die seine Position stützten - wenn etwa festgestellt werde, dass ihn das Ministerium stärker hätte in Schutz nehmen müssen.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Landgerichts München I
- Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Köln vom 23.01.2025: Ex-BSI-Präsident Schönbohm unterliegt mit Klage gegen Bundesinnenministerium wegen Mobbings