Schüler auf dem Weg zur Schule

Sachsen-Anhalt Änderungen am Schulgesetz: Landtag mit Plänen der Bildungsministerin noch unzufrieden

Stand: 25.10.2024 18:25 Uhr

Die Landesregierung will das Schulgesetz ändern. So soll es unter anderem neue Mindestschülerzahlen geben. Das stößt auf Kritik. Auch im Landtag wurde das in der Debatte am Freitag deutlich. Die Gesetzespläne aus dem Bildungsministerium überzeugen noch nicht und werden daher in den Ausschüssen weiter diskutiert.

Von Engin Haupt, MDR SACHSEN-ANHALT

Die von der Landesregierung geplanten Schulgesetzänderungen werden den Landtag von Sachsen-Anhalt weiter beschäftigen. Zum Ende der Debatte am Freitag überwiesen die Parlamentarier den vorliegenden Gesetzesentwurf in den Bildungsausschuss federführend sowie in drei weitere Ausschüsse mitberatend. Die geplanten Gesetzesänderungen waren bereits im Vorfeld auf Kritik gestoßen, insbesondere in den drei großen Städten des Landes.

In der Debatte im Parlament führten die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne diese Kritik weiter aus. Doch auch aus der Koalition waren kritische Töne zu hören. So erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle, es müsse zum Beispiel über die Größe der Eingangsklassen an Schulen noch weiter diskutiert werden — das kann nun in den Ausschüssen getan werden.

Mindestschülerzahlen als Lösungsansatz

"Das Land leistet sich nach wie vor ein kleinteiliges Schulnetz, das zu einer Lehrer-Schüler-Relation führt, die mit dem derzeitigen Personaltableau nicht abbildbar ist", begründete Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) die von ihrem Haus geplanten Änderungen im Landesschulgesetz. Kleinstschulen mit kleinem Kollegium böten kein vielfältiges Angebot. Das betreffe kleine Grundschulen ebenso wie Sekundarschulen.

Eva Feußner, CDU, am Rednerpult.

Der Gesetzentwurf der Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) stößt auf Kritik.

Die neuen Mindestschülerzahlen seien ein Lösungsansatz für dieses Problem, betonte die Ministerin in ihrer Rede. Ihre Änderungspläne sehen vor, dass Anfangsklassen an den einzelnen Schulen eine Mindestgröße haben müssen. In den Städten Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau wären es jeweils 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Außerhalb dieser drei Städte sieht der Gesetzentwurf an Grundschulen 15, an Sekundar- sowie Gemeinschaftsschulen 20 und an Gesamtschulen sowie Gymnasien 25 Kinder vor, um eine Anfangsklasse bilden zu können.

Kritik aus Städten und Opposition

Insbesondere die drei genannten Städte kritisieren die Pläne des Bildungsministeriums. Sie befürchten Schließungen, weil mehrere Schulen in ihrer Trägerschaft die Mindestschülerzahlen nicht erreichen würden. MDR SACHSEN-ANHALT wollte dazu an einer betroffenen Schule berichten. Das Landesschulamt untersagte dies jedoch. Begründet wurde die Absage damit, dass die Lehrer im Arbeitsverhältnis zum Land stünden. Das Landesschulamt nehme hier eine Schutzaufgabe gegenüber den Bediensteten wahr.

Im Landtag kritisierten vor allem die Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen die geplanten Gesetzesänderungen. "Dass die Ministerin zwischenzeitlich ihre Finger von den kleinen Grundschulen lassen musste und sich dafür jetzt die Grund- und Sekundarschulen in den Oberzentren vorknöpft, zeigt nur, wie egal es ihr ist, wer bluten muss", sagte Thomas Lippmann von den Linken. Es gehe Feußner nur darum, zu schließen, zu reduzieren und zu kürzen, kritisierte der bildungspolitische Sprecher.

Zweifel auch aus der Koalition

"Ich möchte Standorte stärken und erhalten", widersprach Feußner. Die Schließungen von Schulstandorten könnten grundsätzlich durch Verbünde und Kooperationen verhindert werden, so die Ministerin. Doch auch aus der Koalition waren daran Zweifel zu vernehmen. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle gab zu bedenken, dass man es auch im Schulverbund nicht schaffe, auf lange Sicht alle Standorte zu erhalten, "denn der Lehrer kann nur vor einer Klasse stehen, erst recht mit den angehobenen Schülerzahlen."

Katja Pähle im Landtag von Sachsen-Anhalt.

SPD-Politikerin Katja Pähle zweifelt am Nutzen der Mindestschülerzahlen.

Und so kündigte Pähle in ihrer Rede bereits an, dass über die Mindestschülerzahlen im Bildungsausschuss noch mal diskutiert werden müsse. Das fand in allen Fraktionen Zustimmung, weswegen der Gesetzentwurf schließlich einstimmig in vier Ausschüsse des Landtages überwiesen wurde, wo er nochmals verändert werden kann.

MDR (Engin Haupt)