Sachsen-Anhalt Rundfunkreform: Sachsen-Anhalts Landtag diskutiert über Änderungen
Im Landtag ist über mögliche Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Rundfunkbeitrag debattiert worden. Dabei ging es auch um die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF. Diese findet Staatsminister Robra verfrüht.
Sachsen-Anhalts Landtag hat am Mittwoch über die Reformvorschläge der Ministerpräsidenten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) debattiert. Mit Ausnahme der AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fundamental infrage stellte, begrüßten alle Fraktionen das Ziel, die Anstalten schlanker und sparsamer aufzustellen.
CDU fordert weitere Reformen
Der CDU allerdings gehen die Vorschläge nicht weit genug. Ihr Redner Markus Kurze forderte, den Auftrag des ÖRR noch weiter zu beschränken und Anstalten zusammenzulegen. Er beklagte außerdem ein Verschwimmen der Grenzen zwischen Meinung und sachlicher Information. Ein Beispiel sei die Berichterstattung über den US-Wahlkampf.
Guido Kosmehl vom Koalitionspartner FDP sagte, es seien einige Dinge im Reformstaatsvertrag, über die man reden müsse. Dazu gehöre die Einstellung von Hörfunkwellen im MDR. Über die drei Sender für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen hinaus, sei unklar, ob die Sparten MDR JUMP, MDR AKTUELL und MDR KULTUR alle fortgeführt werden könnten. Die Angebote würden vom Publikum aber gut angenommen.
Linke kritisiert "Gängelung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Stefan Gebhardt von den Linken kritisierte die in den Reformplänen enthaltene "deutliche Gängelung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei seinen Textangeboten im Internet. Dies verschlechtere das Informationsangebot und sei für Länder wie Sachsen-Anhalt besonders bitter. Wenn der MDR keine Nachrichten mehr in Textform publizieren dürfe, habe der Bauerverlag mit seinen Titeln "Mitteldeutsche Zeitung" und "Volksstimme" eine Monopolstellung. Das schade Meinungsvielfalt und Demokratie.
Höherer Rundfunkbeitrag: Robra findet Klage verfrüht
Ein Streitpunkt war am Mittwoch auch der Rundfunkbeitrag. Im Gespräch ist, die Höhe künftig über ein Indexmodell festzulegen, das sich an der allgemeinen Preisentwicklung orientieren könnte. Die CDU im Landtag lehnt das ab, da damit automatische Erhöhungen möglich wären, was die Landtage beschneide. Diese müssen Beitragserhöhungen bislang absegnen, wobei eine Blockade einzelner Länder eigentlich nicht möglich ist.
Dorothea Frederking von Bündnis 90/Die Grünen erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Landtag unter Beteiligung der CDU für die Erhöhung der Diäten genau solch ein automatisches Indexmodell eingeführt hat, das sich an der Lohnentwicklung orientiere. "Das nenne ich Doppelmoral", sagte sie. Auch der SPD-Abgeordnete Holger Hövelmann sagte, es helfe nicht, jeden Vorschlag auszuschließen. "Das beantwortet die Frage der Finanzierung ja nicht."
KEF: Rundfunkbeitrag soll um 58 Cent steigen
Die von der unabhängigen Kommission KEF empfohlene Beitragserhöhung um 58 Cent wird derzeit von den Ländern nicht bestätigt – auch mit Blick auf den aktuellen Reformprozess. Dagegen haben ARD und ZDF in dieser Woche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra (CDU) drückte in der Debatte sein Bedauern darüber aus. "Ich finde die Klage definitiv verfrüht." Man habe noch über ein neues Finanzierungsmodell reden wollen.
MDR (Daniel Salpius, Oliver Leiste)