Schleswig-Holstein Land SH: Weitere 61 Millionen Euro für Aufnahme von Geflüchteten
Schleswig-Holsteins Kommunen bekommen zusätzlich 61 Milllionen Euro für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten. Fest steht auch, wie das Geld aufgeteilt werden soll.
Im Sommer hatte sich die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden auf ein Konzept für die Unterbringung von Geflüchteten und dessen Finanzierung geeinigt. Jetzt nennt sie konkrete Zahlen. 61 Millionen Euro sollen die Kommunen zusätzlich erhalten, um Geflüchtete unterzubringen, zu versorgen und zu integrieren sowie Personal in den Ausländerbehörden zu finanzieren.
"Bund, Land und Kommunen stehen gemeinsam in der Verantwortung, die Herausforderungen der Migrations- und Flüchtlingspolitik zu meistern. Ich freue mich sehr, dass uns dies in Schleswig-Holstein immer wieder in einem breiten Schulterschluss gelingt", sagte Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne).
Restmittel aus auslaufenden Förderprogrammen
Die 61 Millionen Euro beinhalten die zugesagten, einmaligen zehn Millionen Euro des Landes, um die Kosten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie für Hausmeisterdienste, Wachdienst, Dolmetscher oder Sozialarbeit zu decken. Die verbleibenden 51 Millionen sind Restmittel aus laufenden Förderprogrammen, die nicht verlängert werden.
Bislang zahlt der Bund pro Asyl-Erstantrag eine Pauschale von 7.500 Euro. 90 Prozent davon erhalten die Kommunen, zehn Prozent das Land. Die Landesregierung stellt den Kreisen und kreisfreien Städten außerdem 13 Millionen Euro als Integrationsfestbetrag zur Verfügung. Daraus sollen ab 2025 die Stellen zur Koordinierung der Integration und Teilhabe (KIT-Stellen) in den Kommunen dauerhaft finanziert werden.
Verteilung erfolgt nach Einwohnerzahl
Die 61 Millionen Euro werden auf Grundlage der Einwohnerzahl auf die Kommunen verteilt. Jeweils 50 Prozent davon sollen sie an die Gemeinden weiterleiten.
Gemeinde | Gesamtsumme gerundet |
---|---|
Kreis Pinneberg | 6,7 Million Euro |
Kreis Segeberg | 5,9 Million Euro |
Kreis Rendsburg-Eckernförde | 5,8 Million Euro |
Kreisfreie Stadt Kiel | 5,2 Million Euro |
Kreis Stormarn | 5,2 Million Euro |
Kreisfreie Stadt Lübeck | 4,5 Million Euro |
Kreis Herzogtum Lauenburg | 4,3 Million Euro |
Kreis Schleswig-Flensburg | 4,3 Million Euro |
Kreis Ostholstein | 4,2 Million Euro |
Kreis Nordfriesland | 3,5 Million Euro |
Kreis Dithmarschen | 2,8 Million Euro |
Kreis Steinburg | 2,8 Million Euro |
Kreis Plön | 2,7 Million Euro |
Kreisfreie Stadt Flensburg | 2,0 Million Euro |
Kreisfreie Stadt Neumünster | 1,7 Million Euro |
Menschen mit schlechter Bleibeperspektive bleiben in Landesunterkünften
Von diesem neuen Finanzierungskonzept unberührt bleibt der Erlass, dass Menschen mit schlechter Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen verteilt werden. Diese blieben weiterhin - im Rahmen der gesetzlich zulässigen Fristen - bis zur Rückführung in den Landesunterkünften, so Touré: "Damit entlasten wir die Kommunen nicht nur bei der Unterbringung, sondern auch bei personalintensiven Rückführungen dieser Personen."
Einigung zum Rückkehrmanagement steht noch aus
Bis zum 6. Dezember wollen sich Landesregierung und kommunale Landesverbände unter anderem zur weiteren Ausgestaltung des sogenannten Rückkehrmanagements einigen. Dabei wird es auch um die Vorschläge der Landesregierung gehen, die Zuständigkeit für ausländische Mehrfach- und Intensivstraftäter zu zentralisieren.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 29.11.2024 | 17:00 Uhr