Thüringen Klage gegen Prüfungssoftware der Uni Erfurt abgewiesen
Während der Corona-Pandemie setzte die Uni Erfurt für Prüfungen am Rechner zu Hause eine Überwachungssoftware ein. Eine Studentin sah darin eine unverhältnismäßige Überwachung. Im Prozess gibt es nun ein Urteil.
Die Klage gegen den Einsatz einer Überwachungssoftware an der Uni Erfurt ist abgewiesen worden. Das hat das Landgericht Erfurt am MIttwoch verkündet. Eine Studierende hatte gemeinsam mit dem gemeinnützigen Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) 1.000 Euro Schadensersatz gefordert.
Eine Begründung hat die Richterin bei der Urteilsverkündung nicht mitgeteilt. Diese soll den Streit-Parteien in den kommenden Tagen schriftlich zugestellt, so das Gericht. Die Klägerin hat die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerruf einzulegen.
Studentin sieht Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung
Die Uni hatte während der Corona-Pandemie mit einer Proctoring-Software mit automatisierter Gesichtserkennung verwendet. Damit will die Uni sicherstellen, dass es nicht zu Täuschungsversuchen bei in der Ferne online abgelegten Prüfungen kommt.
Die Studentin sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Sie fühlte sich durch die Software verunsichert. Zudem gab sie an besorgt zu sein, dass die Software, die auch den Internetzugang auf dem Gerät während der Prüfung blockieren konnte, Zugriff auf Daten auf ihrem Rechner gehabt haben könnte.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte vermutet, dass der entstandene Schaden nicht ausreichend begründet und die Klage deswegen abgewiesen wurde. Sie sieht in dem Einsatz der Software einen klaren Verstoß gegen die DSGVO, hieß es zu Prozessbeginn Anfang August. Mit der Klage sollte ein Präzedenzfall in Sachen Datenschutz geschaffen werden.
Software an Uni Erfurt weiter im Einsatz
Eine Sprecherin der Uni erklärte, die Software habe damals gewährleistet, dass Studierende Prüfungen ablegen und ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen konnten. Auch sollte das Infektionsrisiko gering gehalten werden. Zur besagten Prüfungszeit der Studentin im Wintersemester 2020/21 habe die Uni zudem angeboten, dass Studierende auf dem Campus unter Aufsicht und Corona-Schutzkonzept die Klausuren schreiben.
Diese Variante sei nur in Einzelfällen genutzt worden. Die Software sei weiter an der Uni im Einsatz und treffe auf hohe Akzeptanz, so die Sprecherin. Studierende würden über die Verfahrensweise aufgeklärt und müssten ihr Einverständnis schriftlich erklären.
"Wir kennen das Urteil noch nicht, werden es uns aber genau anschauen und prüfen, ob wir in Berufung gehen", sagte David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF. Werdermann verwies darauf, dass andere Hochschulen auch während der Pandemie, andere, verhältnismäßigere Möglichkeiten zur Aufsicht während Online-Prüfungen gefunden hätten.
MDR (anh/jn/dpa)