Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Der Staat darf nicht alles
Staaten wollen Daten sammeln und auswerten. Der EuGH hält dagegen - und am Grundsatz fest: Der Staat ist für die Menschen da und nicht umgekehrt. Bei all dem Gegenwind eine bemerkenswertes Urteil, meint Gigi Deppe.
Staaten wollen Daten sammeln und auswerten. Der EuGH hält dagegen - und am Grundsatz fest: Der Staat ist für die Menschen da und nicht umgekehrt. Bei all dem Gegenwind eine bemerkenswertes Urteil.
Es wird längst vermutet, dass Facebook und Co doch sowieso alles über uns wissen. Welche Schuhgröße wir haben, wer Babykleidung bestellt oder was und wen wir liken. Da mutet es fast rührend an, dass die Richterinnen und Richter in Luxemburg am höchsten Gericht der EU sagen: Der Staat darf das nicht alles wissen. Er darf nicht unbegrenzt Daten sammeln.
Es sei gefährlich, wenn in großem Stil gespeichert würde, wann wer von wo mit wem telefoniert hat. Und wenn akribisch festgehalten würde, wer wo im Internet surft. Ohne Anlass lauter Alltagsinformationen über fast alle Bürger zu sammeln - das geht nicht. Selbst wenn wie in Deutschland die einzelnen Informationen nur wenige Wochen aufbewahrt werden sollen - trotzdem seien diese Datensammlungen gefährlich.
Der Staat ist für die Menschen da
Aber es wäre falsch, diesen Richterspruch angesichts der Übermacht der Internetkonzerne als rührend zu bezeichnen. Es ist äußerst anerkennenswert, dass sich da eine wichtige Instanz ganz grundsätzlich vor die Menschen stellt: Der Mensch soll kein Objekt des Staates werden - kein kleiner Käfer, dessen Krabbeln von höherer Stelle beobachtet wird.
Die EuGH-Richter halten an dem Grundsatz fest: Der Staat ist für die Menschen da und nicht die Menschen für den Staat. Bemerkenswert auch, dass sie daran festhalten, obwohl ihnen über die Jahre in mehreren Gerichtsverfahren viel Wind ins Gesicht blies.
Immer wieder haben im Luxemburger Gerichtssaal die Regierungen der Mitgliedsländer auf das Heftigste protestiert: "Ihr könnt doch nicht die Speicherung all dieser Daten verbieten! Wir brauchen sie dringend, um Verbrechen aufzuklären."
Ausnahmen sind möglich
Die EuGH-Richter haben sich ein bisschen bewegt; einige Ausnahmen werden zugelassen. Ist die nationale Sicherheit bedroht, darf doch gespeichert werden. An bestimmten Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen, an denen viel passiert, dürfen etwa Handynummern registriert werden.
Und damit man der Internetkriminalität Herr wird, ist es auch erlaubt, die Adressen der Computer im Netz - die sogenannten IP-Adressen - zu sammeln. Das wird vermutlich in Zukunft der wichtigste Punkt werden, denn da wir uns fast alle im Netz bewegen, kommen da flächendeckend eine Menge Daten zusammen, die für die Polizei extrem wichtig sind.
Welcher Computer hat von welchem Haus aus was veranlasst? Mit diesen Informationen könnte die Arbeit der Ermittler sicher leichter werden.
Außerdem gibt es ja noch die Abrechnungsdaten der Telefon- und Internetfirmen. Solange die Kunden ihre Rechnung noch nicht bezahlt haben, könnte eine Staatsanwaltschaft per Quick Freeze darauf zugreifen, also durch eine schnelle Anordnung, die Daten bitte nicht zu löschen.
Der Staat darf nicht alles
Jetzt ist die deutsche Politik gefragt, welche Speicherungen sie im Einzelnen bei uns vorsieht. Der Gerichtshof hat jedenfalls versucht, beides unter einen Hut zu bringen: die Interessen der Bürger und die Interessen der Ermittler. Wir werden sehen, wie es langfristig funktioniert.
Die grundsätzliche Botschaft der Richterinnen und Richter - der Staat darf nicht alles - beweist jedenfalls eines, und das ist beruhigend: Sie nehmen ihre Aufgabe, die Kontrolle der Macht, auch bei viel Kritik mitunter ziemlich ernst.