Datenschutzgrundverordnung Google muss zahlen
Der Internetkonzern Google muss 50 Millionen Euro Datenschutz-Strafe zahlen. Aus Sicht der zuständigen französischen Behörde verstößt das Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL hat den Internetgiganten Google mit einer Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln belegt. Die CNIL monierte, dass Google seine Nutzer nicht "klar und verständlich" über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiere. Die Behörde ging dafür Schritt für Schritt die Anmeldung eines Nutzers des Smartphone-Betriebssystems Android für ein Google-Konto durch. Es sei zwar nicht so, dass Google keine Informationen liefere. Allerdings seien diese oft mehrere Klicks entfernt und in verschiedenen Dokumenten hinterlegt.
Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems hat mit seinem Verein nun einen Erfolg gegen Google erzielt.
Geklagt hatte der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems mit seiner Organisation NOYB und mit der französischen Nichtregierungsorganisation LQDN. Er zeigte sich erleichtert, dass europäische Behörden die Chance nutzen würden, um klare Rechtsverstöße zu ahnden. Seine Organisation wird durch Spenden finanziert. Bislang fehlen NOYB allerdings noch Gelder.
Kritik äußerte die französische Datenschutzbehörde CNIL auch am Umgang von Google mit personalisierter Werbung. Nutzer würden über ihre Zustimmung nicht ausreichend informiert.
Erstmals Strafzahlung
Erstmals hat die Behörde eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung ausgesprochen. Möglich sind Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.