Aus für EU-Verordnung EU-Gericht kippt Staubsauger-Energielabel
Bislang basierte die Angabe der Energieeffizienz von Staubsaugern auf Tests mit leeren Staubbehältern. Das EU-Gericht stoppte diese Praxis nun und erklärte die betreffende EU-Verordnung für nichtig.
Die Energieeffizienz von Staubsaugern darf künftig nicht mehr durch Tests mit leeren Staubbehältern ermittelt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg und erklärte die zugrunde liegende EU-Verordnung für nichtig. Die Testverfahren müssen demnach den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs der Geräte möglichst nahe kommen. Das sei bei der bisherigen Praxis nicht der Fall.
Klage von Dyson erfolgreich
Mit der Entscheidung gab das Gericht dem britischen Hersteller Dyson nach jahrelangem Streit Recht. Das Unternehmen produziert unter anderem Staubsauger ohne Staubbeutel und sah sich durch die von der EU vorgeschriebenen Testverfahren benachteiligt. Der Konzern kämpft gegen die Konkurrenz und kritisiert vor allem, dass die Angaben zum Energieverbrauch nicht stimmen.
Dieser Argumentation folgten nun die Richter. Durch Tests mit leeren Behältern werde die Energieeffizienz nicht unter Voraussetzungen gemessen, "die den tatsächlichen Bedingungen des Gebrauchs so nah wie möglich kommen". Die von der EU-Kommission gewählte Methode stehe nicht mit den wesentlichen Aspekten der Richtlinie über Angaben zum Energieverbrauch in Einklang.
Dyson hatte gegen das bisherige Testverfahren geklagt.
Staubsauger werden seit September 2014 mit einem EU-weit einheitlichen Etikett zur Energieeffizienz versehen. Die Kommission legte dazu in einer Verordnung das Testverfahren fest, um damit die bereits seit 2010 bestehende Richtlinie zu ergänzen. Diese Verordnung sieht keine Tests von Staubsaugern mit vollen Staubbehältern vor.
Ziel der Kennzeichnung ist es aber, die Verbraucher über die Energieeffizienz von Staubsaugern zu informieren. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Zweck darin bestehe, den Bürgern die Wahl effizienterer Produkte zu ermöglichen. Dies impliziere, "dass der Staubsaugerbehälter bis zu einem gewissen Grad gefüllt ist", wenn die Geräte getestet werden.
Jahrelanger Streit vor Gerichten
Der Streit um die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Staubsaugern beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Im November 2015 hatte das EU-Gericht die Klage von Dyson gegen die strittige Verordnung zunächst abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob das Urteil aber im Mai 2017 teilweise auf und verwies den Fall zurück an das EU-Gericht, das die Verordnung nun kippte.
Die EU-Kommission hat nun rund zwei Monate Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Andernfalls verlieren die derzeitigen Energielabel ihre Gültigkeit und die Brüsseler Behörde müsste eine neue Verordnung vorlegen.
Az: T-544/13