Vorschlag zur Neubemessung Ifo: Grundsteuer nach Fläche erheben
Der Gesetzgeber muss die Berechnung der Grundsteuer reformieren. Das Ifo-Institut schlägt eine Bemessung nach Flächen vor. Für Eigentümer und Mieter dürfte das eine moderate Lösung sein.
Bei der anstehenden Reform der Grundsteuer schlägt das Ifo-Institut eine Berechnung nach Flächen vor. Geeignet sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche, sagte Ifo-Chef Clemens Fuest bei der Vorstellung einer Studie im Auftrag zweier Eigentümerverbände.
Wertbasierte Verfahren zur Ermittlung der Steuer dagegen brächten "erhebliche Probleme" mit sich. Aktuelle Verkehrswerte etwa müssten erst ermittelt werden - das sei mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.
Bemessung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft, sie muss bis Ende kommenden Jahres vom Gesetzgeber neu geregelt werden. Hintergrund ist, dass die Einheitswerte, die der Berechnung zugrunde liegen, seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht bemängelten, dass die derzeitige Berechnung der Grundsteuer gegen das Gleichheitsprinzip verstoße.
Mieter und Eigentümer betroffen
Fuest argumentiert in der Studie, wertbasierte Steuermodelle würden zu einer "erheblichen Umverteilung" der Grundsteuerlast führen. Die Eigentümer selbstgenutzter Immobilien und Mieter in großen Städten müssten voraussichtlich deutlich mehr zahlen als bisher. Die Grundsteuer kann auf Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Grundsteuer sei eine Objektsteuer - die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten spiele keine Rolle, erklärte Fuest. Das gelte unabhängig davon, ob die Steuer am Verkehrswert des Hauses oder an der Grundstücks- und Gebäudefläche ansetze.
Ifo-Präsident Clemens Fuest glaubt, dass eine Berechnung nach der Fläche auch den Vorteil der Steuervereinfachung hätte.
Wertbasiertes Modell "illusorisch"
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, nannte den flächenbasierten Ansatz die "gerechteste Reform" der Grundsteuer. Wer mehr Fläche bewohne, zahle mehr. Für Bürger, Verwaltung und Kommunen biete das Flächenmodell "Verlässlichkeit und Planbarkeit."
Hans Volkert Volckens vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in einem Flächenmodell auch die Voraussetzung, die vom Verfassungsgericht gesetzten Fristen einzuhalten. Die Daten lägen vor. Ein neues wertbasiertes Modell dagegen fristgerecht anwenden zu können, sei bei 35 Millionen Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe "illusorisch".
Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer mit einem jährlichen Aufkommen von knapp 14 Milliarden Euro die wichtigste eigene Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Über die Reform beraten derzeit die Finanzminister von Bund und Ländern.