Forderung des Umweltbundesamts Pflanzliches Essen mehrwertsteuerfrei?
Das Umweltbundesamt fordert die Politik auf, die Mehrwertsteuer für pflanzliche Lebensmittel abzuschaffen. Dabei führen die Experten zwei wesentliche Gründe ins Feld.
Das Umweltbundesamt macht sich dafür stark, die Mehrwehrtsteuer auf pflanzliche Lebensmittel abzuschaffen. "Eine stärker pflanzenbasierte Ernährung entlastet die Umwelt und ist obendrein gesund", sagte der Präsident des Umweltbundesamts Dirk Messner in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Daher sei es sinnvoll, pflanzliche Lebensmittel komplett von der Mehrwertsteuer zu befreien - auch angesichts der stark gestiegenen Preise für Obst und Gemüse. "Eine gesunde Ernährung sollte sich jede und jeder leisten können, auch bei niedrigen Einkommen."
Laut Messner sei eine Mehrwertsteuerbefreiung für pflanzliche Produkte eine gute Ergänzung zu den zwei milliardenschweren Paketen der Bundesregierung, mit denen der Kostendruck auf die Bürger in Deutschland gesenkt werden soll. "Denn sie entlastet auch jene Gruppen, die bisher von den Entlastungspaketen kaum profitiert haben, zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner mit geringen Einkommen", so der Chef der Bundesoberbehörde.
Laut Messner wäre es aber zu kurz gesprungen, eine Mehrwertsteuerreform hierauf zu beschränken. Nötig sei ein umfassendes Konzept, das systematisch umweltfreundliche Produkte entlaste und Steuervergünstigungen für besonders umweltbelastende Produkte beseitige. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie biete dafür nun neue Chancen, die genutzt werden sollten. Das Umweltbundesamt werde dazu in Kürze Vorschläge vorlegen, kündigt Messner an.
Komplette Befreiung jetzt möglich
Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 19 Prozent. Ein reduzierter Satz von sieben Prozent subventioniert unter anderem Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Backwaren. Allerdings werden auch Produkte wie Schnittblumen, Tierfutter, Übernachtungen in Hotels und Gaststätten sowie auf Campingplätzen nur mit sieben Prozent besteuert; auf andere Grundnahrungsmittel wie beispielsweise Babynahrung hingegen werden 19 Prozent fällig.
Weitgehend unbemerkt war vor gut zwei Wochen eine Änderung der sogenannten EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Kraft getreten. Der reguläre Steuersatz muss danach mindestens bei 15 Prozent liegen, der ermäßigte bei mindestens fünf Prozent. Eine komplette Befreiung von der Mehrwertsteuer ist nur in bestimmten Bereichen möglich, und zwar seit der Änderung nun auch bei Lebensmitteln und anderen Gütern, mit denen Grundbedürfnisse gedeckt werden.