Energiepreisbremsen Kartellamt ermittelt gegen Energieversorger
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen mehrere Gasversorger. Sie stehen im Verdacht, ungerechtfertigt hohe Endkunden-Preise angesetzt zu haben, um so von den Energiepreisbremsen zu profitieren.
Das Bundeskartellamt in Bonn hat mehrere Missbrauchsverfahren gegen Energieversorger eingeleitet. Es wurden Ermittlungen gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet, die möglicherweise zu hohe Erstattungen vom Staat wegen der Energiepreisbremsen verlangt haben. Das teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt heute mit: "Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten."
Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der bei Erdgas auf 12 Cent gedeckelte Preis gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.
Um Energiesparen zu fördern, muss für den Rest der vertraglich festgelegte Preis gezahlt werden. Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat - und damit der Steuerzahler - den Versorgungsunternehmen.
Gelder müssen zurückgezahlt werden
Bereits vor der Einführung der Energiepreisbremsen gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung aufgebaut. Sie überprüft in Verdachtsfällen, ob Preise ungerechtfertigt erhöht wurden. Den eingeleiteten Verfahren ging eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten voraus, wobei Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen untersucht wurden.
Mundt kündigte zudem an, dass auch gegen Versorger von Fernwärme und Strom Verfahren eingeleitet würden. Er betonte: "Obgleich es keinen Generalverdacht gibt, werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung unterziehen." Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden; unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen müssen Unternehmen erstatten.