Dubai Schokolade von der Marke Deluxe, die beim Discounter Lidl verkauft wird.

Discounter-Supermärkte Lidl darf Dubai-Schokolade verkaufen, Aldi nicht

Stand: 23.01.2025 16:21 Uhr

Lidl und Aldi Süd streiten sich mit einem Konkurrenten über den Verkauf ihrer jeweiligen Dubai-Schokoladen. Nun darf Lidl sie weiterhin anbieten. Hintergrund sind zwei Gerichtsbeschlüsse.

Von Elena Raddatz, ARD-Rechtsredaktion

Um Dubai-Schokolade gibt es weiter Streit. Aldi Süd und Lidl hatten beziehungsweise haben Dubai-Schokoladen im Angebot, die nicht aus Dubai stammen. In beiden Fällen hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland verkauft, geklagt und seine Klagen mit Eilanträgen gegen die beiden Discounter verbunden.

Der Importeur ist der Ansicht: Wenn "Dubai-Schokolade" draufsteht, dann muss die Schokolade auch von dort kommen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher irregeführt werden könnten. Er stützt sich dabei auf spezielle Vorschriften im Markengesetz bzw. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Werden Verbraucher irregeführt?

Bereits Anfang Januar hatte das Landgericht Köln entschieden, dass ein Produkt in Deutschland nur dann als "Dubai-Schokolade" bezeichnet werden darf, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai habe. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Verbraucher irregeführt werden (Aktenzeichen 33 O 544/24).

Aldi Süd hatte in seinen Filialen die "Alyan Dubai Handmade Chocolate" angeboten. Auf der Verpackung befanden sich mehrere Sprachen. In der Werbung hatte Aldi Süd die Schokolade angepriesen mit "Taste of Dubai". Nur auf der Rückseite gab es den Hinweis, dass die "Dubai-Schokolade" aus der Türkei kommt.

Aus Sicht des Kölner Landgerichts genügt dieser Hinweis nicht. Wegen der Bezeichnung sei für Verbraucher anzunehmen, "dass das Produkt tatsächlich in Dubai hergestellt und nach Deutschland importiert" worden sei, heißt es im Beschluss.

Unterschied zwischen den Discounter-Produkten

Über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf der Dubai-Schokolade von Lidl hat jetzt das Landgericht Frankfurt anders entschieden (Aktenzeichen 2-06 O 18/25). Es hat den Antrag zurückgewiesen. Das Frankfurter Gericht meint, dass die Kunden beim Zusatz "Dubai" mittlerweile nicht mehr zwingend davon ausgehen, dass die Bestandteile der Schokolade aus Dubai kommen oder das Produkt tatsächlich dort hergestellt wird.

Zudem sei auf der Lidl-Dubai-Schokolade - im Unterschied zu jener von Aldi - die Aufschrift durchgehend in deutscher Sprache. Die Verpackungsgestaltung deute nicht auf eine Herkunft aus Dubai hin. Lidl weise auch darauf hin, dass es sich bei dem Produkt um eine "Qualitäts-Eigenmarke" handele. Alles in allem könne ein Verbraucher daher nicht den Eindruck bekommen, dass das Produkt wirklich aus Dubai komme. Eine Irreführung der Verbraucher sah das Landgericht Frankfurt folglich nicht als gegeben an. Lidl muss seine Schokolade deshalb nicht aus dem Verkauf nehmen.

Aldi hat bereits angekündigt, gegen den Beschluss des Landgerichts Köln Widerspruch einlegen zu wollen. Und auch der im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt unterlegene Süßwarenimporteur Andreas Wilmers kann noch Beschwerde einlegen. Es bleibt daher abzuwarten, wie der Streit in den höheren Instanzen entschieden wird.

BGH hat in der Vergangenheit ähnliche Fälle entschieden

Je nachdem, wie sich der Rechtsstreit in beiden Fällen entwickelt, wäre es sogar denkbar, dass die Fälle irgendwann beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landen. Das höchste deutsche Zivilgericht hatte sich in der Vergangenheit schon häufiger mit Lebensmitteln und deren Herkunftsangaben befasst. Im Jahr 2020 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Schinken auch "Schwarzwälder Schinken" heißen darf, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde (Aktenzeichen I ZB 72/19).

2016 ging es beim BGH um ein als "Himalaya-Salz" bezeichnetes Produkt. In dem Verfahren entschied der BGH (Aktenzeichen I ZR 86/13), dass ein so bezeichnetes Produkt den informierten Durchschnittsverbraucher über die geografische Herkunft in die Irre führt. Das Salz wurde tatsächlich nicht im Himalaya-Hochgebirgsmassiv, sondern in der Salt Range, einer Mittelgebirgskette in der pakistanischen Provinz Punjab, abgebaut. Der Verkäufer, ein Onlineversandhandel, durfte anschließend nicht länger mit dem Namen "Himalaya-Salz" für sein Produkt werben.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete SWR4 am 23. Januar 2025 um 06:00 Uhr.