Neue Regeln ab 1. Juli Was Mieter mit Kabelfernsehen jetzt tun müssen
Mieter, die Fernsehen über Kabel schauen, sollten jetzt handeln. Sonst könnte es sein, dass sie ab dem 1. Juli kein Programm mehr empfangen können. Grund dafür ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Aber was gilt es beim Wechsel zu beachten?
Das sogenannte Nebenkostenprivileg besagt, dass Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit haben, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Jede Mieterin oder jeder Mieter muss dann dafür bezahlen - egal ob er den Anschluss nutzt oder nicht. Diese Regel wurde vom Gesetzgeber nun abgeschafft. Ab dem 1. Juli können Millionen Mieter in Deutschland selbst wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen, über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet.
Damit das auch klappt, müssten sich diese jetzt aber selbst aktiv kümmern, sagt der Geschäftsführer des Mietervereins Köln, Hans Jörg Depel. Nur so sei garantiert, dass es keine Unterbrechungen beim TV-Empfang gebe: "Bietet der Vermieter die Weiterversorgung an, können die Mieterinnen und Mieter auch weiterhin Kabel-TV über diesen beziehen."
Die Kosten dürften dann zwar nicht mehr als Betriebskosten umgelegt werden. "Aber viele Vermieter bieten an, die Kabelanschlusskosten als Bestandteil der Grundmiete oder über einen unabhängigen Kabelvertrag weiterzuführen", erklärt Depel. In beiden Fällen müssten die Mieterinnen und Mieter aktiv zustimmen.
Kabelfernsehen könnte teurer werden
Der Weg über den Vermieter ist bequem, aber nicht unbedingt der Günstigste. Deshalb kann es sich lohnen, Angebote zu vergleichen. Wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk kann man auch beim Kabelanschluss einen Anbieter wählen. Viele Kabel- und Internetanbieter werben derzeit mit Angeboten.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Preise zunächst leicht steigen könnten. "Erste Erfahrungen zeigen, dass die Einzelverträge im Vergleich zu den Sammelverträgen etwas teurer werden." Dabei liege die Preiserhöhung im Bereich von zwei bis drei Euro pro Monat.
"Es kann aber vorkommen, dass die Kabelnetzbetreiber mit den Vermietern Rahmenverträge abschließen und damit weiterhin das Kabelfernsehen zum gleichen Preis anbieten können", so die Einschätzung von Erol Burak Tergek, der sich bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen um Telekommunikationsrecht kümmert.
Auf jeden Fall Preise vergleichen
Langfristig sei damit zu rechnen, dass auch Einzelverträge durch mehr Wettbewerb wieder sinken werden. "Wir empfehlen Mieterinnen und Mietern, die Angebote auf dem Markt zu vergleichen, bevor sie einen Vertrag abschließen." Gerade für das Fernsehen über das Internet gebe es zahlreiche Angebote.
"Daneben kann auch die Rücksprache mit dem Vermieter sinnvoll sein, da dieser Auskunft geben kann, wer der Kabelnetzbetreiber ist und ob ein Rahmenvertrag mit diesem geschlossen wurde", empfiehlt Tergek.
Warnung vor unseriösen Anbietern
Der Mieterverein weist darauf hin, dass es für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld auf jeden Fall teurer wird, weil das Jobcenter die Kosten für den Kabelempfang dann nicht mehr als Unterkunftskosten übernimmt. Diese müssen fortan aus dem Regelsatz selbst finanziert werden, betont Experte Depel.
Offenbar nutzen unseriöse Unternehmen die Situation aus für schräge Geschäfte an der Haustür und am Telefon. "Dabei klingeln Vertriebsmitarbeitende an der Haustür und bieten Verträge an. Bei diesen Geschäften raten wir zur Vorsicht. An der Haustür kann man das Angebot nicht mit anderen vergleichen, und in der Regel erhält man auch wenig Bedenkzeit", warnt Verbraucherschützer Tergek.
Die Gefahr einer Überrumpelung sei groß. Seine Empfehlung: "Anstatt einen Vertrag zu unterschreiben, kann man sich die Unterlagen geben lassen und erklären, man werde über das Angebot nachdenken und sich dann melden. Im Nachhinein lassen sich diese Angebote in aller Regel noch annehmen."
14-tägiges Widerrufsrecht
Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln ergänzt, "auch hier gilt, dass man niemand in die Wohnung lassen sollte. Bei so genannten Medienberatern handelt es sich häufig um freiberufliche Verkäuferinnen oder Verkäufer, die im Auftrag eines Kabelnetzbetreibers unterwegs sind, auf Provision arbeiten und entsprechend bezahlt werden."
Auch die unangekündigte Überprüfung des Kabelanschlusses werde oft als Vorwand für den Abschluss eines neuen Vertrages genutzt. Der Experte weist daraufhin, dass es auch an der Haustür ein 14-tägiges Widerrufsrecht gebe. Geschlossene Verträge können in diesem Zeitraum rückgängig gemacht werden.
Es muss nicht immer Kabelfernsehen sein - Sotirios Arvanitidis berät seine Kundinnen und Kunden über die Alternativen.
Alternativen zum Kabelfernsehen
Im Fernsehgeschäft Breuer-Thewald und Co. in Brühl melden sich momentan viele verunsicherte Kundinnen und Kunden, die Angst haben, dass bei ihnen im nächsten Monat der Fernseher schwarz werden könnte. Inhaber Sotirios Arvanitidis versucht zu beruhigen. Er empfiehlt, den Kontakt zum Kabelanbieter aufzunehmen oder eine andere Alternative zu wählen. Über DVB-T2 HD kann man beispielsweise mit einer Zimmer- oder Dachantenne in vielen Regionen etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität empfangen.
"Die öffentlich-rechtlichen Programme sind hier kostenfrei, der Empfang von Privatsendern kostet etwa Hundert Euro im Jahr", so Arvanitidis. Allerdings sei es eine Notlösung, über eine Zimmerantenne zu arbeiten. "Da kann es schon mal passieren, dass man kein Bild bekommt, wenn der Empfang nicht stark genug ist. Sie kennen bestimmt diese Würfel auf dem Bild."
TV über Internet oder Satellit
Seine weiteren Empfehlungen: Über IPTV lassen sich Programme über das Internet empfangen Dazu braucht der Nutzer einen Receiver, den er beim Anbieter mieten oder kaufen muss. Der Fernsehempfang allein kostet etwa fünf Euro im Monat.
Für Streaming ist ein breitbandiger Internetanschluss Voraussetzung. Die Kosten liegen in der Regel bei sechs bis zehn Euro monatlich. Der Empfang erfolgt bei modernen Smart TVs mit einer App. Für ältere Geräte benötigt man einen HDMI-Stick zum Einstecken, der etwa 30 Euro kostet. Meistens muss ein Abo abgeschlossen werden, um Programme zu empfangen. Das funktioniert dann aber auch auf dem Smartphone oder dem Tablet.
Das beste Bild hat man nach Ansicht von Arvanitidis mit einer Satellitenschüssel. Über diese lassen sich Hunderte Programme frei empfangen. "Allerdings ist diese in der Anschaffung manchmal etwas teurer und es muss geprüft werden, ob eine Installation erlaubt und je nach Standort möglich ist. Bei Mietern ist das oft leider ein Ausschlusskriterium."