Ein Senior arbeitet in seiner Elektronik-Werkstatt.

Arbeiten im Alter Welche Vorteile hat die Teilrente?

Stand: 11.01.2025 08:27 Uhr

Viele Bundesbürger wollen auch im Rentenalter im Arbeitsleben aktiv bleiben. Besonders für sie kann eine "Teilrente" Sinn ergeben - denn sie hat mehrere Vorteile.

Von Andreas Braun, ARD-Finanzredaktion

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht der Ruhestand schon in wenigen Jahren bevor - und damit auch die gesetzliche Rente. Wer seine Rente beantragt - ob beim Erreichen der Regelaltersgrenze oder auch schon vorher -, der hat zwei Möglichkeiten: nämlich die klassische "Vollrente" zu beantragen oder eine so genannte "Teilrente".

Beantragung wie bei der Vollrente

Eine Teilrente können alle Rentenversicherten beantragen, die Anspruch auf eine Altersrente durch die gesetzliche Rentenversicherung haben. Dies kann die klassische Rente sein, deren Eintrittsalter inzwischen bei 67 Jahren liegt. Aber auch die Rente mit Abschlägen, die mit 63 beantragt werden kann, ist als Teilrente möglich.

Das Antragsverfahren unterscheidet sich nicht vom normalen Rentenantrag, so Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung: "Mit seinem Erstantrag auf eine Altersrente wird der Versicherte tatsächlich auch schon in dem eigentlichen Antragsformular gefragt, ob er diese Rente als sogenannte Altersvollrente beziehen möchte oder als Teilrente. Damit hat man schon zu Beginn seiner Altersrente die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen."

Zwischen zehn und 99,99 Prozent

Dabei sind die späteren Ruheständler relativ frei bei der Wahl des Anteils, zu dem die Rente als Teilrente in Anspruch genommen werden soll. Es müssen mindestens zehn Prozent der Rente als Teilrente beantragt werden. Der maximale liegt bei 99,99 Prozent.

Auch diese 99,99 Prozent-Rente kann in bestimmten Fällen Sinn ergeben, so Expertin Sennewald: "Der Verzicht auf 0,01 Prozent meiner Rente ist insbesondere dann von Vorteil, wenn ich eine Person pflege und selber schon das Regelalter erreicht habe. Dann werden nämlich weiterhin Beiträge für mich als Pflegeperson von der Pflegekasse gezahlt, und diese Beiträge steigern dann meine Altersrente weiterhin."

Krankengeld-Anspruch wird erhalten

Der geringe Abschlag bei der Teilrente mit 90 oder mehr Prozent liegt bei nur wenigen Euro im Monat oder sogar im Cent-Bereich. Die Vorteile, die der Status als Teilrentner mit sich bringt, überwiegt auch in einer anderen Konstellation: Wer neben dem Rentenbezug weiter arbeiten will, erhalten nämlich - anders als die so genannten "Vollrentner" - bei längerer Krankheit weiterhin Krankengeld.

Und wer früher in Rente gehen will, der vermeidet mit einer Teilrente auch einen Teil der Abschläge, die eine solche Frühverrentung normalerweise mit sich bringt: "Wenn ich zum Beispiel sage, ich gehe eigentlich mit 63 in Rente mit Abschlägen, dann hätte ich ja diesen Abschlag auf alle meine Rentenpunkte dauerhaft", erläutert Rentenexperte Maik Bäker.

Abschläge nur auf Teilrente

Der ehemalige Rentenberater informiert inzwischen als "Rentenfuchs" über einen eigenen YouTube-Kanal: "Wenn ich aber feststelle, ich brauche ein bisschen Rente, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann nutze ich die Teilrente und habe dann den Abschlag nur auf die Entgeltpunkte, die ich für diese Teilrente in Anspruch nehme."

So kann die Teilrente mit etwa 63 Jahren auch dazu beitragen, beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine höhere gesetzliche Rente zu erreichen.

Wer früher in Rente geht, zahlt weniger Steuern

Ein früherer Rentenantritt per Teilrente kann aber auch steuerliche Vorteile haben. Die gesetzlichen Renten in Deutschland müssen mit einem immer höheren Anteil versteuert werden. Das ist die Folge der so genannten nachgelagerten Besteuerung, die schrittweise eingeführt wird. im Jahr 2025 werden 83,5 der Renten besteuert, bis 2058 werden es 100 Prozent sein.

"Der Rentenanteil, der steuerfrei bleibt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab", erklärt Rentenexperte Bäker, "wenn ich also mit 63 eigentlich noch gar nicht vorhabe in Rente zu gehen, sondern plane bis 67 zu arbeiten, dann kann ich trotzdem darüber nachdenken, eine zehnprozentige Teilrente schon mit 63 zu beantragen. Denn dann sichere ich mit lebenslang einen höheren Freibetrag."

Vorsicht bei Betriebsrente während der Teilrente

Kompliziert kann es für Teilrentner allerdings werden, wenn sie gleichzeitig eine Betriebsrente beziehen wollen. Hier sollte man mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten, denn die Betriebsrente kann dann - je nach rechtlicher Grundlage - vom Arbeitgeber eingestellt werden, bis eine Vollrente bezogen wird.

Die Entscheidung für eine Teilrente kann zwar schon mit dem Rentenantrag gestellt werden, muss es aber nicht. So kann jede und jeder Rentenversicherte auch mit einer Vollrente starten und dann in die Teilrente wechseln - etwa, wenn ein Angehöriger gepflegt oder wieder eine Beschäftigung aufgenommen werden soll.

Wechsel formlos möglich

Auch die Höhe der Teilrente dann dabei angepasst werden. Und auch ein mehrfacher Wechsel zwischen Teil- und Vollrente ist möglich. Dieser wird einfach formlos bei Anschreiben beim Rentenversicherungsträger beantragt. Ein solcher Wechsel wird dann jeweils nach Monatsfrist wirksam.

Andreas Braun, HR, tagesschau, 10.01.2025 12:22 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 10. Januar 2025 um 09:00 Uhr.