
Berlin Innenverwaltung verteidigt mögliche Ausweisung von Aktivisten nach Protest an der FU Berlin
Die Berliner Innenverwaltung hat die mögliche Ausweisung von vier Aktivisten nach einem gewalttätigen pro-palästinensischen Protest an der FU Berlin verteidigt. Deren Aktionen hätten "mit freier Meinungsäußerung nichts, aber auch gar nichts zu tun", sagte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. "Wir können so etwas nicht tolerieren und wollen es auch nicht."
Es geht um drei EU-Bürger sowie eine Person aus den USA. Den EU-Bürgern ist die Freizügigkeit entzogen worden. Das sei eine hohe Hürde, sagte der Berliner Innenstaatssekretär Hochgrebe, "aber wir sind in der Abwägung zum Schluss gekommen, dass das nötig ist".
Bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern spricht man in einem solchen Fall streng genommen nicht von Ausweisung, sondern vom Verlust der Freizügigkeit. "Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren", heißt es auf der Webseite des Bundesministerium des Innern.

Gewaltsamer Protest an der FU Mitte Oktober
Die vier Betroffenen sollen an pro-palästinensischen Protesten am 17. Oktober 2024 und weiteren Aktionen teilgenommen haben. Damals waren laut Innenverwaltung zwischen 20 und 40 Personen mit schweren Werkzeugen in die Freie Universität Berlin eingedrungen. Sie hätten dort Türen und Schränke aufgebrochen, Wände beschmiert und massive Sachbeschädigung begangen. Mitarbeitende der FU hätten sich in Büros verschanzt und seien massiv eingeschüchtert worden. Nach Schätzung der Hochschule entstand ein Schaden von mehr als 100.000 Euro.
Ihnen wird außerdem Beleidigung und das Rufen von mutmaßlich verfassungsfeindlichen Parolen vorgeworfen. Es gibt auch strafrechtliche Ermittlungen gegen die vier Personen. Bisher liegen noch keine Verurteilungen vor.
Die Fraktionen von Linke und Grünen kritisierten, dass die Behörden nicht den Ausgang strafrechtlicher Verfahren gegen die Betroffenen abwarteten.
Aktivisten leiteten rechtliche Schritte ein
Die vier pro-palästinensischen Aktivisten haben gegen ihre drohende Ausweisung Rechtsmittel eingelegt, wie das Verwaltungsgericht Berlin dem rbb bestätigte. Bis zu einer Entscheidung müssen die vier Betroffenen demnach Deutschland nicht verlassen. Das zuständige Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte nach Angaben des Anwalts der Aktivisten ursprünglich eine Frist gesetzt: Die vier Betroffenen sollten bis zum 21. April ausreisen.
In einer schriftlichen Mitteilung, die dem rbb vorliegt, äußerten sich die vier Betroffenen zu ihrer Lage. Darin heißt es: "Unsere Ausweisung ist politisch motiviert." Es sei ein Versuch, die gesamte Bewegung einzuschüchtern, hieß es. "Die Polizeigewalt geht Hand in Hand mit dieser repressiven Auslegung des Migrationsrechts, um pro-palästinensische Stimmen zum Schweigen zu bringen."
Kundgebung nahe dem Abgeordnetenhaus - und Störungen im Ausschuss
Während der Sitzung des Innenausschusses fand eine pro-palästinensische Kundgebung gegen die mögliche Ausweisung in der Nähe des Abgeordnetenhauses an der Stresemannstraße statt. Laut Polizei nahmen 400 Menschen daran teil.
Im Gebäude kam es mehrfach zu Störungen. Nach Angaben eines Sprechers des Abgeordnetenhauses wurden insgesamt drei Menschen aufgefordert, den Sitzungsraum zu verlassen.
Für das Abgeordnetenhaus gab es höhere Sicherheitsvorkehrungen: Nicht angemeldete Besucher durften nicht ins Gebäude, wie der Sprecher erklärte. Rund 200 Einsatzkräfte waren in der sogenannten Bannmeile um das Parlamentsgebäude unterwegs, wie ein Polizeisprecher sagte. Der Eingangsbereich war wie bei Kundgebungen üblich mit Gittern abgesperrt.
Sendung: rbb24 Abendschau, 07.04.2025, 19:30 Uhr