
Berlin Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Bewährungsstrafe für Influencer ein
Der Fall eines 23 Jahre alten Mannes, der an Silvester in Berlin eine Rakete in eine Wohnung geschossen hat, wird weiterhin die Justiz beschäftigen.
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert die Bewährungsstrafe nicht, zu dem das Landgericht Berlin den Influencer verurteilt hatte, und hat Revision eingelegt. Das teilte ein Behördensprecher am Donnerstag mit. Zuvor hatten die "Berliner Morgenpost" und der "Tagesspiegel" berichtet.

Das Landgericht hatte den 23-Jährigen am Mittwoch für seinen Raketenschuss wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt und den Haftbefehl aufgehoben. Damit kann der junge Mann aus dem Westjordanland Deutschland verlassen - was er ankündigte, auch zu tun.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie will nun die Argumentation dazu im schriftlichen Urteil prüfen. Sollte sie bei ihrer Revision bleiben, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.