Verschiedene Modelle Mit Altersteilzeit Richtung Ruhestand
Viele Beschäftigte wollen in den letzten Jahren vor der Rente beruflich kürzer treten. Altersteilzeit ermöglicht das, und zwar mit begrenzten Einbußen beim Einkommen - unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Arbeitsleben mit weniger Arbeitszeit ausklingen lassen und dabei "fast" so viel verdienen wie zuvor - oder einige Jahre vor der Rente aus dem Job aussteigen ohne größere finanzielle Einbußen: Die Altersteilzeit ist ein Wunschmodell für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es in Deutschland nicht. Der Arbeitgeber muss einer Altersteilzeit stets zustimmen. Tut er dies, gibt es auf Arbeitnehmerseite ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
"Man muss nicht mit so viel weniger Geld auskommen", Andreas Braun, HR, mit Tipps für Altersteilzeit
Durchs "Altersteilzeitgesetz" geregelt
"Grundsätzlich kommt Altersteilzeit für Beschäftigte infrage, die mindestens 55 Jahre alt sind und die in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Tage, also im Prinzip rund drei Jahre, sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren", sagt Rentenberater Thomas Neumann. "Und die Altersteilzeit muss mindestens bis zu einem Zeitpunkt andauern, ab dem man dann auch eine Altersrente frühestens beanspruchen kann."
Eine solche Altersrente kann die reguläre Rente sein, die mit 67 Jahren beginnt, aber auch eine Rente mit Abschlägen, die frühestens mit 63 Jahren startet. Die Voraussetzungen und Regelungen für Altersteilzeit sind in einem "Altersteilzeitgesetz" vorgegeben. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der Altersteilzeit, wie sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen vereinbaren können.
Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell
Vor allem zwei Formen der Altersteilzeit haben sich durchgesetzt. Das ist einerseits so genannte Blockmodell: Dabei arbeiten die Beschäftigten in der ersten Hälfte der Altersteilzeit genauso weiter wie vorher, die "Aktivphase". In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit, der "Passivphase", liegt die Arbeitszeit bei null. In einer zweiten Variante, dem "Gleichverteilungsmodell", wird über die gesamte Phase der Altersteilzeit die Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert.
Aber Altersteilzeit kann auch individuell verhandelt werden, erklärt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA): "Man könnte zum Beispiel sagen, ich arbeite zunächst drei Tage pro Woche und habe zwei Tage frei über einen gewissen Zeitraum. Und in einem späteren Zeitraum arbeite ich zwei Tage und habe drei Tage frei". In Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber kann man also recht frei vereinbaren, wie die Arbeitszeit verteilt wird.
Arbeitszeit wird um 50 Prozent reduziert
Generell wird bei Altersteilzeit die Arbeitszeit auf 50 Prozent der vorherigen Tätigkeit reduziert. Wer also bereits vorher in Teilzeit gearbeitet hat, halbiert ebenfalls seine Stundenzahl. Auch das vorherige Gehalt wird bei der Altersteilzeit halbiert. Beschäftigte erhalten aber vom Arbeitsgeber zusätzlich einen Aufstockungsbetrag zum Gehalt dazu. Dieser muss mindestens 20 Prozent des vorherigen Lohns betragen. So liegt das Einkommen bei Altersteilzeit bei rund 70 Prozent der vorherigen Bezüge. Dieses Lohnniveau gilt dann während der Aktivphase, aber auch in der Passivphase, in der gar nicht mehr gearbeitet wird.
Gerade bei größeren Unternehmen, die Altersteilzeit anbieten, wird der Aufstockungsbetrag über die verpflichtenden 20 Prozent hinaus noch angehoben. Allerdings kann dort in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen auch genau geregelt sein, wer überhaupt Altersteilzeit nutzen kann. Große Konzerne nutzen Altersteilzeit auch, um Personal schonend abzubauen und Umstrukturierungen im Unternehmen zu beschleunigen.
Aufstockungsbetrag ist zunächst steuerfrei
Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, hat aber dennoch einen steuerlichen Effekt, so Rentenberater Neumann: "Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, und dieser führt zu einem höheren Steuersatz auf das halbierte Einkommen. Wenn das Altersteilzeitentgelt hoch ist, dann kann dieser Progressionsvorbehalt auch schmerzhaft sein." Nach der Einkommensteuererklärung können also unter Umständen Nachzahlungen drohen.
Der Arbeitgeber steuert bei der Altersteilzeit aber nicht nur einen Aufstockungsbetrag zum Bruttogehalt bei, er übernimmt auch 80 Prozent der bisherigen Rentenbeiträge. Auch sie würden ja sonst während der Alterszeitzeit halbiert werden.
Einbußen bei der Rente abschätzen
Doch 80 Prozent sind nicht 100 Prozent - und das hat Folgen, wie Experte Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge erläutert: "Es gibt hier eine gewisse Einbuße in der gesetzlichen Rente. Wenn ich meine Planung für den Übergang in die Rentenzeit mache, sollte ich beachten, dass ein etwas geringerer Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente entsteht." Diese kleine Rentenlücke sollte man, falls nötig, schließen können - etwa durch eine Betriebsrente, so der Experte.
Wer das Arbeitsleben also über die Altersteilzeit ausklingen lassen möchte, sollte das mit seinem Arbeitsgeber frühzeitig vereinbaren. Und er sollte gut durchrechnen, ob er etwaige finanzielle Einbußen ausgleichen kann. Beratungen zu den Möglichkeiten der Altersteilzeit bieten zum Beispiel Rentenberater, aber auch die Deutsche Rentenversicherung an.